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Beflaggung am Rathaus
Im Mai sind die Fahnen an drei unterschiedlichen Tagen gesetzt
Mehrere Feier- und Gedenktage geben im Mai Anlass zur Beflaggung an öffentlichen Gebäuden in Nordrhein-Westfalen. Gleich dreimal werden in diesem Monat die Fahnen am Rathaus wehen, und zwar am:
1. Mai, Tag des Friedens und der Völkerversöhnung
Das nordrhein-westfälische Feiertagsgesetz bezeichnet diesen Tag als „Tag des Bekenntnisses zu Freiheit und Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Völkerversöhnung und Menschenwürde“. Allgemeinhin ist der 1. Mai auch als „Tag der Arbeit“ bekannt.
9. Mai, Europatag
Wie das Ministerium des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen mitteilt, ist der 9. Mai „durch Artikel IV-1 Satz 5 des Vertrages der Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die Verfassung für Europa als Europatag bestimmt worden. Dieser Vertrag wurde am 29. Oktober 2004 von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten in Rom unterzeichnet.“ Bis dahin hatte die Bundesrepublik den 5. Mai als Europatag begangen, nachdem die Unterzeichnung der Satzung des Europarates am 5. Mai 1949 in London vorausgegangen und damit der Europarat gegründet worden war. Das aktuelle Datum des Europatages bezieht sich auf den sogenannten Schuman-Plan, mit dem der französische Außenminister Robert Schuman am 9. Mai 1950 an die Öffentlichkeit getreten war. Er beabsichtigte die Schaffung einer einheitlichen Behörde zur Kontrolle der Erzeugung von Kohle und Stahl in Deutschland, Frankreich und weiteren Beitrittsländern. „Die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion) 1951 beruhte auf dem Schuman-Plan und war die erste Etappe auf dem Weg zur europäischen Einigung“, erläutert das NRW-Innenministerium.
23. Mai, Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes 1949
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland trat am 23. Mai 1949 in Kraft. Vorausgegangen war die Sitzung des Parlamentarischen Rates in Bonn am gleichen Tag, in der er festgestellt hatte, dass das am 8. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz in der Woche vom 16. bis 22. Mai durch die Volksvertretungen von mehr als zwei Drittel der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten sollte, angenommen worden ist.