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Tauben füttern verboten
Stadt Meckenheim weist auf die Stadtordnung hin
Die warme Jahreszeit lockt die Meckenheimer Bürgerinnen und Bürger in die öffentlichen Grünflächen, auf Spielplätze und in die Außengastronomie. Auch in der Fußgängerzone am Neuen Markt und rund um den Kirchplatz in der Altstadt treffen sich die Menschen jetzt wieder gerne. Die Stadt Meckenheim weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass die Meckenheimer Stadtordnung (MeStO) das Füttern von Tauben verbietet. Auch das Auslegen von Vogelfutter und Lebensmitteln wie beispielsweise Brot ist nicht erlaubt, da hierdurch auch Ratten angelockt werden.
Tauben benötigen täglich eine Nahrungsmenge von nur 25 – 40g Futter. Für eine gesunde Ernährung benötigen die Tauben junge Pflanzensprosse, Pflanzensamen, aber auch Schnecken, Würmer und Insekten. Insbesondere Brotreste und Gebäck, dass von Cafés aus an die Tiere verfüttert wird, führt zu einer Mangelernährung und kann Schmerzen auslösen, wenn es im Magen zu gären beginnt.
Stadttauben finden selbst im Winter auch ohne Zufütterung ausreichend Nahrung und müssen nicht verhungern. Sie sind in der Lage, ihre Nahrung im Umkreis von mehreren Kilometern zu suchen.
Bitte verzichten Sie daher den Tieren und den Menschen zuliebe auf die Taubenfütterung!
Gleiches gilt im Übrigen auch für Enten, insbesondere in der Swistbachaue.