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Keine Öffnung zum 22. März
Fortschreibung der Coronaschutzverordnung erst nach der Ministerpräsidentenkonferenz
Angesichts zahlreicher Nachfragen und der Verunsicherung insbesondere bei den Gewerbetreibenden hat das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales klargestellt, dass es bis zu den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz am Montag, 22. März, keine Änderungen in der Coronaschutzverordnung für mögliche Öffnungen geben wird. Steigende Inzidenzwerte verhindern weitere Öffnungsschritte, weshalb die aktuelle Regelung vorerst bestehen bleibt.
Die geltende Coronaschutzverordnung stellt in Aussicht, dass zum 22. März weitere Öffnungen etwa in der Außengastronomie, von Veranstaltungsorten sowie im Sport möglich sein könnten, sofern die Sieben-Tage-Inzidenz in Nordrhein-Westfalen stabil oder sinkend unter den Wert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern und Woche liegt. Das aktuelle Infektionsgeschehen entwickelt sich jedoch gegenläufig, die landesweite Wocheninzidenz steigt. Daher werde es zum Montag keine neue Verordnung geben, sondern die Fortschreibung der Coronaschutzverordnung erst im Lichte der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz erfolgen, heißt es in der von der Staatskanzlei herausgegebenen Mitteilung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales.