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Erneut Änderungen in der Coronaschutzverordnung
Das Land hat heute erneut die Coronaschutzverordnung aktualisiert. Wesentliche Änderungen beziehen sich auf die Zulassung von Musikschulen und die Klarstellung, dass natürlich sämtliche digitale und kontaktfreie Angebote in allen Bereichen zulässig sind.
Weiterhin ist im § 2 zum Mindestabstand auch die Kontaktbeschränkung explizit aufgenommen worden, sowie der Hinweis auf eine Beibehaltung des mit der Sperrstunde nach der alten Verordnung geltenden Alkoholverkaufsverbots ab 23 Uhr.
Die komplette Neufassung der Coronschutzuverordnung, gültig ab 5. November: