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Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Errichtung und Betrieb einer Feuerverzinkerei beantragt
Die Firma Zinkpower Meckenheim GmbH & Co. KG, Heidestraße 20, 53340 Meckenheim hat bei der Bezirksregierung Köln als zuständiger Genehmigungsbehörde mit Antrag vom 10. April 2018 die Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb einer Feuerverzinkerei in 53340 Meckenheim, Heidestraße 20, Gemarkung Lüftelberg, Flur 2, Flurstück 327 beantragt. Gleichzeitig wird die Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a BImSchG für die Errichtung der Anlage einschließlich der Maßnahmen, die zur Prüfung der Betriebstauglichkeit erforderlich sind, beantragt.
Der Genehmigungsantrag nach § 4 BImSchG sowie die zugehörigen Unterlagen liegen gemäß § 10 Abs. 3 und 4 BImSchG in der Zeit vom 28. Mai 2018 bis einschließlich 28. Juni 2018 an der nachfolgend aufgeführten Stelle zur Einsicht aus:
Stadtverwaltung Meckenheim, Siebengebirgsring 4, 53340 Meckenheim, Fachbereich Stadtplanung, Liegenschaften, 2. OG, Zimmer 2.53 in den Zeiten (außer an Feiertagen):
Montag – Freitag, 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr sowie Montag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Dienstag – Donnerstag, 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr.
Gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG können bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, bis einschließlich 30. Juli 2018, Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden. Mit Ablauf der vorgenannten Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Der vollständige Text der Bezirksregierung Köln kann als PDF-Dokument aufgerufen werden.