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Wahlhelfer dringend gesucht
Online-Anmeldung
Die Landtagswahl und die Bundestagswahl stehen vor der Tür und Sie werden gebraucht!
Am 14. Mai findet die Landtagswahl und am 24. September die Bundestagswahl statt. Die Wählerinnen und Wähler sind aufgefordert, ihre Stimme abzugeben. Wahlen stellen eine elementare politische Mitbestimmung dar und sind grundlegende Bausteine unserer Demokratie.
Aus organisatorischer Sicht stellen sie aber auch eine große Herausforderung dar, die nur durch Ihre tatkräftige Unterstützung an den jeweiligen Wahltagen bewältigt werden kann! Daher kann Ihre Leistung nicht hoch genug angerechnet werden.
Sollten Sie sich für den Einsatz als Wahlhelferin oder Wahlhelfer entscheiden, so können Sie an den jeweiligen Wahltagen in einem der 19 Urnenwahlvorstände oder in einem der vier Briefwahlvorstände in unterschiedlichen Funktionen mithelfen. Weitere Informationen erhalten Sie im Wahlamt.
Beteiligen Sie sich aktiv und melden Sie sich an!
Vielen Dank für Ihr Engagement!
Sofern Sie flexibel sind, können Sie in jedem Stimmbezirk eingeteilt werden. Sie haben aber auch die Möglichkeit, einen „Wunschstimmbezirk“ zu nennen. Nach Möglichkeit werden Sie dann auch dort eingesetzt.
- Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Zur Wahlhelferin und zum Wahlhelfer können alle Personen berufen werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind. Vor der Wahl nehmen Sie an einer Schulung teil. Hier werden Ihnen die wichtigsten Grundlagen vermittelt.
- Einsatzzeiten:
Die Mitglieder der Urnenwahlvorstände treffen sich am Wahltag um 7:30 Uhr im Wahllokal, die Briefwahlvorstände um 13:00 Uhr in den zugewiesenen Räumlichkeiten. Ab 18:00 Uhr beginnt die Auszählung der Stimmen. Ihr Einsatz endet jeweils mit dem Auszählungsende und dem ordnungsgemäßen Verpacken der Unterlagen.
- Erfrischungsgeld:
Für Ihren Einsatz erhalten Sie ein Erfrischungsgeld gem. der jeweils geltenden Wahlordnung.
Sind Sie bereit für das Ehrenamt?
Flyer mit der Annahmeerklärung liegen im Rathaus, Bahnhofstraße 22, und im Bürgerservice, Bahnhofstraße 25, aus. Den Flyer finden Sie auch hier. Die Annahmeerklärung zum Ausfüllen finden Sie hier.
Füllen Sie bitte die Annahmeerklärung aus und mailen, faxen oder schicken diese unterschrieben an das Wahlamt der Stadt Meckenheim, Anita Neuenfeldt, Bahnhofstraße 25 in Meckenheim, Tel: 02225/917190, Fax: 02225/91766147, E-Mail: anita.neuenfeldt@meckenheim.de.
Online-Anmeldung
Bürger, die sich als Wahlhelfer anmelden wollen, können dies jetzt auch online machen!