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Freiluftsaison ist eröffnet
Gegenseitige Rücksichtnahme bei Außenaktivitäten ist das A und O
Endlich: Die Sonne scheint und die Temperaturen steigen. Viele Mitbürger zieht es nun in den Garten oder auf den Balkon. Grillabende und Rasenmähen stehen auf dem Programm. Dabei kann es zu Unstimmigkeiten zwischen Nachbarn kommen.
Damit es mit der guten Nachbarschaft auch weiterhin funktioniert, sind einige Regeln zu beachten:
Rasenmähen ist grundsätzlich an Werktagen, montags bis samstags, zwischen 7 Uhr und 13 Uhr sowie zwischen 15 Uhr und 20 Uhr erlaubt. Für Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Rasentrimmer, Rasenkantenschneider und Freischneider gilt die eingeschränkte Zeit ausschließlich von montags bis samstags von 9 Uhr bis 13 Uhr und von 15 Uhr bis 17 Uhr.
Grillen im Freien ist gestattet, wenn dies lediglich gelegentlich durchgeführt und zeitlich beschränkt wird und wenn dafür Sorge getragen wird, dass die Gerüche nicht in die Wohn- und Schlafräume des Nachbarn eindringen.
Musik darf nur in einer Lautstärke abgespielt werden, durch die Dritte nicht erheblich belästigt werden. In der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr ist grundsätzlich die Nachtruhe einzuhalten, in der alle Ruhe störenden Betätigungen verboten sind.
Auch während der Mittagsruhe zwischen 13 Uhr und 15 Uhr sind Tätigkeiten, die mit einer besonderen Lärmentwicklung verbunden sind, nicht erlaubt.
Bei allem aber gilt:
Ohne gegenseitige Rücksichtnahme geht es nicht! Reden Sie mit Ihren Nachbarn, das sorgt für Verständnis, Akzeptanz und ein gutes Verhältnis.
Die Stadt Meckenheim wünscht Ihnen in diesem Sinne eine entspannte und erholsame Sommerzeit!