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Ferientipps der Jugendhilfe
Von Ferienjobs und Ferienfreizeiten …
Vom 7. Juli bis 19. August 2014 ist es wieder so weit: Schulpflichtige Kinder und Jugendliche in ganz NRW haben sechs Wochen lang Ferien. Die wenigsten Eltern können aber so lange Urlaub nehmen, wie die Sommerferien dauern. Viele Kinder fahren auf Ferienfreizeiten, bessern ihr Taschengeld durch einen Ferienjob auf oder nehmen an den Ferienprogrammen von Städten, Gemeinden und freien Trägern teil.
Ob als Elternteil oder als Multiplikatorin oder Multiplikator: Hier finden Sie Informationen zum Schutz Ihrer Kinder bzw. der Ihnen anvertrauten Jugendlichen.
Die Themen unserer Ferientipps
- Jobs: Wo gibt es Stellenangebote und was erlaubt das Jugendarbeitsschutzgesetz?
- Ferienfreizeiten: Alles rechtens mit den Fotos?
- Ausweise: Seit dem 26.06.2012 müssen Kindern und Jugendliche auf Reisen eigene Ausweisdokumente mit sich führen.
- Kinder schützen: (Sexualisierter) Gewalt vorbeugen.
- Flüchtlinge: Auch junge Flüchtlinge brauchen Erholung - Setzen Sie sich mit der Katholischen Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW e.V. dafür ein, dass sie mit auf Ferienfreizeiten fahren können.
- Veranstaltungen: Einige Vorschläge, bei denen bestimmt keine Langeweile aufkommt.
Jobs
Generell sollen sich Kinder und Jugendliche in ihrer Freizeit sich erholen und nicht arbeiten. Wer dennoch sein Taschengeld aufbessern möchte, sollte folgende Tipps beachten:
Kinder in Deutschland unterliegen der Schulpflicht und dem Jugendschutzgesetz. Das Jugendarbeitsschutzgesetz beschränkt Kinder und Jugendliche dahingehend, dass diese nur unter bestimmten Voraussetzungen arbeiten dürfen.
Vor dem Jugendarbeitsschutzgesetz zählen alle unter 15 Jahren als Kind. Wer zwischen 15 und 18 Jahre alt ist, zählt als Jugendlicher. Alle, die noch vollzeitig schulpflichtig sind (die Schulpflicht beträgt in NRW 10 Jahre), gelten vor diesem Gesetz als Kinder.
Grundsätzlich ist jede Arbeit für Kinder unter 13 Jahren ausnahmslos verboten.
Ab dem 13. Lebensjahr ist es mit Zustimmung der Eltern möglich, leichte Tätigkeiten auszuüben (z.B. Zeitungen austragen, Babysitten, Nachhilfe geben etc.). Hierbei unbedingt zu beachten ist jedoch, dass diese Arbeiten die Kinder nicht negativ beeinträchtigen dürfen (gesundheitlich, körperlich und schulisch). Die Arbeitszeit im Bereich der leichten Tätigkeiten darf nicht über zwei Stunden täglich liegen, muss zwischen 8 und 18 Uhr stattfinden und selbstverständlich außerhalb der Schulzeit.
Eine Ausnahme wird hier nur in landwirtschaftlichen Familienbetrieben gemacht, wo die tägliche Arbeitszeit auf drei Stunden täglich angehoben wird. Eine weitere Ausnahme gibt es bei Arbeiten im Bereich der Fernseh- und Hörfunkproduktionen, bei Theater- und
Musikveranstaltungen und bei Filmaufnahmen. Hier wird vom Arbeitgeber eine besondere Genehmigung angefordert, um alle wesentlichen Modalitäten zu regeln.
Ganz anders sieht es ab einem Alter von 15 Jahren aus. Bis zu vier Wochen im Jahr und somit 20 Arbeitstage zu je acht Stunden sind hier erlaubt. Die Arbeitszeit hier muss zwischen 6 und 20 Uhr liegen. Arbeiten 15 jährige im künstlerischen Bereich, so dürfen sie mit Erlaubnis des Jugendamtes bis 22 Uhr arbeiten. An Wochenenden und an gesetzlichen Feiertagen ist das Arbeiten für Jugendliche gesetzlich verboten.
Wenn der/die Jugendliche mit Lebensmitteln bei der Arbeit zu tun hat, benötigt er/sie ein
Gesundheitszeugnis. Dieses kann beim zuständigen Gesundheitsamt beantragt werden.
Übrigens: Das Gute an Ferienjobs ist, dass sie durch ihre Befristung meistens steuerfrei bleiben. Wer nicht mehr als zwei Monate oder bis 50 Arbeitstage im Kalenderjahr
arbeitet, braucht keine Sozialversicherung zu bezahlen.
Ausführliche Informationen finden Sie in der Ausgabe 7/2008 „Jobs“ der Schriftenreihe Elternwissen.
Bestellung: Katholische Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NW e.V.,
Salzstraße 8, 48143 Münster, Telefon: (0251) 54027,E-Mail: info@thema-jugend.de ,
Internet: www.thema-jugend.de (Rubrik Elternwissen). Einzelexemplare sind kostenfrei!
Links zum Thema
www.schuelerjobs.de
www.nebenjobs.de
www.kindersache.de
www.bag-jugendschutz.de
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
Stellenangebote
www.ferienjobs4you.de
www.arbeitsagentur.de
Ferienfreizeiten und Fotos
Auch in diesem Sommer werden wieder unzählige, tolle Freizeitfotos entstehen. Im Gepäck von Kindern, Jugendlichen und Leitern bzw. Leiterinnen sorgen Foto-Videokameras und Smartphones dafür, dass schöne Erinnerungen an ereignisreichen Tagen im Bild festgehalten werden.
Viele Organisatoren lassen sich dazu vorab pauschal von den Eltern Einverständniserklärungen unterschreiben. Was dennoch bei der Veröffentlichung von Bildern, auf denen Teilnehmer zu sehen sind, zu berücksichtigen ist, darüber informiert ein Merkblatt des Amts für Jugendarbeit der Evangelischen Kirche im Rheinland:
http://jugend.ekir.de/service/afj_20110707_jh_rechte-133.php
Ausweise
Kindereintragungen im Pass eines Elternteils sind seit 2012 nicht mehr für Reisen ins Ausland ausreichend. Seit dem 26. Juni 2012 müssen auch Kinder und Jugendliche auf Reisen einen eigenen Kinderreisepass bzw. Reisepass mit sich führen. Eltern, die mit ihrer Familie in den Ferien ins Ausland fahren, müssen dafür rechtzeitig die entsprechenden Ausweise für ihre Kinder beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragen.
Jugendliche, die bereits einen Personalausweis besitzen, können damit innerhalb der EU-Länder verreisen. Grund für die neuen Vorgaben ist eine Änderung der EU-Passverordnung.
Link zum Thema
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2012/03/reisepass.htm
Kinder schützen
Gerade die Diskussion um Fälle sexualisierter Gewalt in Einrichtungen und auf Ferienfreizeiten hat viele Eltern und Leiter/-innen verunsichert. Wichtig dabei ist, dass gerade solche Unsicherheiten in Leitungsteams, als auch im Kontakt zwischen Eltern und Leiter/-innen angesprochen und Regeln, Vorgehensweisen und Aktivitäten transparent gemacht werden.
Nach dem neuen Bundeskinderschutzgesetz sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe seit dem 1. Januar 2012 verpflichtet, mit den Freien Trägern Vorkehrungen und Vereinbarungen zur Sicherstellung des Kinderschutzes zu treffen. Die Katholische Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz bietet mit der Ausgabe „Sexuelle Gewalt“ aus der Reihe Elternwissen, als auch mit der neu aufgelegten Broschüre „Kinder schützen“, die sich an Gruppenleiter/-innen richtet, umfangreiche Informationen für Eltern und Gruppenleiter/-innen an.
Bestellung: Katholische LAG Kinder- und Jugendschutz NW e.V., Salzstraße 8, 48143 Münster,
Telefon: (0251) 54027, E-Mail: info@thema-jugend.de ,
Internet: www.thema-jugend/eltern.de . Einzelexemplare sind kostenfrei!
Junge Flüchtlinge
Auch junge Flüchtlinge, die in NRW leben, brauchen Ferien. Viele sind durch ihre Flucht und die Erlebnisse im Heimatland traumatisiert. Wenn Sie in Ihrer Einrichtung Ferienprogramme bzw. eine Ferienfreizeit anbieten und junge Flüchtlinge einbinden möchten, ist es sinnvoll, beim örtlichen Ausländeramt oder beim nächsten Jugendmigrationsdienst Ihr Angebot publik zu machen. Die Arbeitsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW setzt sich seit Jahren dafür ein, dass die Residenzpflicht von jungen Flüchtlingen für Ferienfreizeiten gelockert wird. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich gern an die Katholische LAG Kinder- und Jugendschutz NW e.V., Salzstraße 8, 48143 Münster, Telefon: (0251) 54027, E-Mail: info@thema-jugend.de .
Link zum Thema: http://www.thema-jugend.de/index.php?id=85&tx_ttnews%5Btt_news%5D=87&cHash=1854dca8b95c2e6ea79736b0a0b7aab5
Veranstaltungen
In Kürze finden hier einen Link zu Veranstaltungen, Ferienbetreuungen oder Aktionen in Meckenheim.
Weitere Links finden Sie hier
www.nrwhits.de (Veranstaltungen und Ausflugsziele nach Städten geordnet)
www.nrw-für-kids.de (Ausflugsziele für Familien mit Kindern. Auf der Seite werden zwar überholte Veranstaltungstermine angezeigt, man findet dennoch interessante Tipps zu diversen Ausflugszielen).
Größere Städte bündeln das Ferienprogramm häufig in kleinen Broschüren. Hier sind einige Beispiele:
www.kaenguru-online.de (Stadtmagazin für Familien in Köln/Bonn)
Quellen
- Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)
- Katholische Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW e.V., Ferientipps 2012 Salzstraße 8, 48143 Münster, Tel. 0251/54027, E-Mail: info@thema-jugend.de
Homepage: www.thema-jugend.de - www.schuelerjobs.de/ratgeber/detail/jugendarbeitsschutzgesetz.html
- www.kindersache.de/bereiche/deine-rechte/fragen-rechte-konkret