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Informationen der Stadt Meckenheim zur Umstellung auf SEPA-Lastschriftverfahren

Was sich zum 1. Februar geändert hat

Überweisungen und Lastschriften in Euro werden europaweit vereinheitlicht. Der Begriff SEPA steht für "Single Euro Payments Area", also für den einheitlichen, europaweiten Zahlungsverkehrsraum. Mit SEPA, dem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, werden auch in Deutschland neue, europaweit einheitliche Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr (Überweisungen, Lastschriften) eingeführt. Sie sind für Euro-Zahlungen in den 28 EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen sowie Monaco und der Schweiz nutzbar. Damit werden Zahlungen innerhalb der Gemeinschaft schneller und bequemer.

Die Stadt Meckenheim hat den Zahlungsverkehr zum 1. Februar 2014 auf den SEPA-Standard umgestellt.

Ab diesem Datum werden Überweisungen und Lastschriften nach den SEPA-Verfahren durchgeführt.

Die wichtigste Neuerung für Bankkunden ist eine Kennziffer, die künftig alle nationalen Kontoangaben (in Deutschland Kontonummer und Bankleitzahl) ersetzt: die IBAN (International Bank Account Number, internationale Bankkontonummer).

Die IBAN (International Bank Account Number, internationale Bankkontonummer) ist eine Kennzahl, die in Deutschland 22 Stellen hat. Sie ist wie folgt aufgebaut:


 Sepa Aufbau Iban

Da Kontonummer und Bankleitzahl in der Regel bereits bekannt sind, sind nur vier Stellen neu – der Ländercode „DE“ für Deutschland und die individuelle zweistellige Prüfziffer, die vor Zahlendrehern schützt.

Bei grenzüberschreitenden SEPA-Zahlungen in die 33 teilnehmenden SEPA-Länder muss vorübergehend neben der IBAN noch der BIC (Business Identifier Code) angegeben werden. Das ist ein international standardisierter Bank-Code (vergleichbar mit der Bankleitzahl in Deutschland), mit dem Zahlungsdienstleister weltweit eindeutig identifiziert werden. Ab 1. Februar 2016 entfällt auch bei grenzüberschreitenden Zahlungen die Pflicht, den BIC anzugeben.

Wo finde ich IBAN und BIC?

Ihre eigenen Kontokennungen finden Sie auf Ihrem Kontoauszug, im Online-Banking oder auf Ihrer Bankkundenkarte.

Alternativ können Sie anhand Ihrer Konto-Nr. und BLZ auch online Ihre IBAN ermitteln lassen. Einen Online-IBAN-Rechner finden Sie z.B. hier.

Sie möchten, dass Steuern, Gebühren und Abgaben automatisch von Ihrem Konto eingezogen werden?

- Sie haben bereits jetzt eine Einzugsermächtigung erteilt?

In Deutschland ist durch eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken sichergestellt, dass die bestehenden, deutschen Einzugsermächtigungen auch für Einzüge im SEPA-Basislastschriftverfahren genutzt werden können.

Es ist also nicht nötig, für die SEPA-Basislastschrift ein neues Mandat einzuholen, sodass Sie an dieser Stelle nichts weiter veranlassen müssen.

- Sie möchten, dass Steuern, Gebühren oder Abgaben künftig automatisch eingezogen werden? Kein Problem.

Ab dem 1. Februar 2014 können Lastschrift Mandate nur noch schriftlich entgegen genommen werden. Nach Erhalt des unterschriebenen SEPA-Lastschriftmandates bekommt der Kunde dieses schriftlich mit allen erforderlichen Informationen bestätigt.

Mit dem SEPA-Lastschriftverfahren erteilen Sie als Zahler sowohl uns als Zahlungsempfänger als auch der Bank, dem Zahlungsdienstleister (direkt oder indirekt über den Zahlungsempfänger), die Zustimmung, einen bestimmten Betrag von Ihrem Konto einzuziehen.
Die SEPA-Verordnung stellt sicher, dass ein vor dem 1. Februar 2014 gültiges Mandat eines Zahlungsempfängers zur Einziehung wiederkehrender Lastschriften im Rahmen eines Altzahlverfahrens nach diesem Datum gültig bleibt und als Zustimmung des Zahlers gegenüber seinem Zahlungsdienstleister gilt, die vom betreffenden Zahlungsempfänger eingezogenen, wiederkehrenden Lastschriften gemäß der SEPA-Verordnung auszuführen.

Einen entsprechenden Vordruck finden Sie hier:

Gläubiger-Identifikationsnummer – was ist das?

Um als Zahlungsempfänger Lastschriften auf Basis der SEPA-Lastschriftverfahren nutzen zu können, benötigt der Zahlungsempfänger eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Hierbei handelt es sich um eine kontounabhängige und eindeutige Kennung, die den Zahlungsempfänger als Lastschrift-Einreicher zusätzlich identifiziert.

Die Gläubiger-Identifikationsnummer der Stadt Meckenheim lautet:
DE6700100000028057

Mandatsreferenz – was ist das?

Die Mandatsreferenz ist ein vom Zahlungsempfänger individuell vergebenes Kennzeichen eines Mandats. Die Mandatsreferenz darf bis zu 35 alphanumerische Stellen lang sein und dient in Kombination mit der Gläubiger-ID (ohne die in dieser Nummer enthaltene Geschäftsbereichs-kennung) der eindeutigen Identifizierung des dem Lastschrifteinzug zugrunde liegenden Mandats. Sie können also anhand der Mandatsreferenz Ihre geleisteten Zahlungen eindeutiger zuordnen.
 

Prenotification, was ist das?

Der Lastschrifteinzieher – als die Stadt Meckenheim- ist verpflichtet, dem Kunden die Belastung mittels SEPA-Lastschrift anzukündigen.
Als Vorabinformation ("Pre-Notification") ist jede Mitteilung (z.B. Steuer-, Gebühren- oder Abgabenbescheid, Vertrag, Rechnung, etc.) des Lastschrifteinreichers an den Zahler geeignet.
Die Vorabinformation muss das Fälligkeitsdatum und den genauen Betrag enthalten und kann auch mehrere Lastschrifteinzüge ankündigen. Sie muss dem Zahler rechtzeitig (mindestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit, sofern mit dem Zahler keine andere Frist vereinbart wurde) vor Fälligkeit zugesandt worden sein, damit er sich auf die Kontobelastung einstellen und für entsprechende Deckung sorgen kann.
Die Vorabinformation finden Sie auf den Schreiben der Stadt Meckenheim, die o.g. Abbuchungsinformationen (Gläubiger-Identifikationsnummer, Mandatsreferenz und Fälligkeit) enthalten.

In Fällen, in denen es sich nicht um regelmäßig wiederkehrende Lastschrifteinzüge handelt, erhalten Sie vor Einzug eine gesonderte Vorabankündigung.

Was muss ich bei Überweisungen beachten?

Wenn Sie eine Überweisung tätigen möchten, können Sie IBAN und BIC allen Bescheiden und Rechnungen und den meisten Schriftstücken der Stadt Meckenheim entnehmen.
Daueraufträge werden in der Regel durch das kontoführende Kreditinstitut umgestellt, sodass für Sie an dieser Stelle kein Aufwand entsteht.

Alle Angaben zu den Bankverbindungen und der Gläubiger-Identifikationsnummer der Stadt Meckenheim finden Sie auch hier:  

Die vorgenannten Informationen gelten auch für die Kunden der Stadtwerke Meckenheim. Die Gläubigeridentifikationsnummer der Stadtwerke lautet jedoch: DE6700200000028057

Einen entsprechenden Vordruck finden Sie hier:

Weitere Links:
www.sepadeutschland.de