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Meckenheim verliert gegen ALDI vor dem Oberverwaltungsgericht
Stadtrat beschließt Verhandlungen
Wie Bürgermeister Bert Spilles informiert, unterlag die Stadt Meckenheim im Berufungsverfahren hinsichtlich einer ALDI-Ansiedlung aus dem Jahr 2001 auf dem damaligen DRK-Gelände in Merl vor dem Oberverwaltungsgericht NRW. Sollte dieses Urteil rechtskräftig werden, könnte die Firma ALDI Schadensersatzansprüche wegen entgangenem Gewinn gegen die Stadt Meckenheim geltend machen.
Da sowohl die Stadt Meckenheim als auch die Firma ALDI an einer einvernehmlichen Lösung der Angelegenheit interessiert sind, ist der Stadtrat in der nicht-öffentlichen Ratssitzung vom vergangenen Mittwoch dem Vorschlag der Verwaltung nachgekommen und hat diese mit Vergleichsverhandlungen mit Aldi beauftragt. In diese wird unter anderem das Mischgebiet neben dem geplanten EDEKA-Markt in Merl-Steinbüchel einbezogen. Formuliertes Ziel ist es festzustellen, ob mögliche Schadensersatzansprüche vergleichsweise durch eine Marktansiedlung kompensiert werden können, damit eine möglichst geringe finanzielle Belastung für den städtischen Haushalt entsteht.
Bürgermeister Bert Spilles: „Es ist bedauerlich, dass wir einen Sachverhalt ausbaden müssen, der weit vor der Zeit meiner und auch der Verantwortung vieler der heutigen Ratsmitglieder liegt. Der Stadtrat hat mit seiner Entscheidung einen sehr verantwortungsvollen Weg für die finanzielle Handlungsfähigkeit unserer Stadt eingeschlagen. Ziel ist es, mögliche hohe Schadensersatzansprüche von der Stadt abzuwenden, die sich negativ auf unseren städtischen Haushalt und demnach auch auf unsere zahlreichen Zukunftsprojekte im Stadtgebiet auswirken könnten. Klar ist, Verhandlungsgrundlage ist die vom Rat beschlossene Rahmenkonzeption Merl-Steinbüchel sowie das Einzelhandels- und Zentrenkonzept.“
Die Stadt bekam 2008 vor dem Verwaltungsgericht Köln wegen der Ablehnung der Ansiedlung eines ALDI Marktes auf dem DRK-Gelände Recht. ALDI hat gegen dieses Urteil erfolgreich Berufung eingelegt und ist der Ansicht, dass die entsprechende Bauvoranfrage aus dem Jahr 2001 hätte positiv beschieden werden müssen. Diese Ansicht vertritt auch das Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil aus April 2011. Es sieht den im Jahr 1971 verabschiedeten Bebauungsplan für das ehemalige DRK-Gelände als nichtig an, weil u. a. Vorgaben der Bezirksregierung nicht über einen Beschluss des damaligen Rates bestätigt worden waren.
Die Stadt Meckenheim schöpft gegenwärtig den Rechtsweg aus und hat gegen die in dem Urteil ausgesprochene Nichtzulassung der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt. Die Verhandlungen über eine einvernehmliche Lösung mit der Firma ALDI laufen parallel dazu.