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Bildungs- und Teilhabepaket
Unterstützungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche
Durch die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets werden Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem eigenem Einkommen gefördert und unterstützt.
Sie sollen nicht von Kultur, Sport und Freizeit, Mittagessen, Ausflügen und Klassenfahrten, Schülerfahrkosten und Lernförderung ausgeschlossen sein, nur weil das Geld nicht reicht. Ab sofort können diese Kinder und Jugendlichen z.B. bei Ausflügen und Ferienfreizeiten mitfahren, Sport- und Musikangebote nutzen, bei Bedarf Nachhilfe bekommen oder am gemeinsamen Mittagessen in der Schule, der Kindertageseinrichtung, dem Hort oder bei der Tagesmutter teilnehmen.
Alle Familien mit Kindern und Jugendlichen unter 18 bzw. 25 Jahren, die
• Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II),
• Sozialhilfe oder Grundsicherung nach dem SGB XII oder
• Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten,
können grundsätzlich Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes in Anspruch nehmen.
Welche Leistungen gibt es im Einzelnen? Was sind die Voraussetzungen, damit die Unterstützung gewährt wird?
Antworten auf diese Fragen geben Ihnen folgende Merkblätter:
Flyer Bildungs- und Teilhabepaket
Bildungs- und Teilhabepaket
Übernahme der Kosten für Ausflüge und Klassenfahrten
Gewährung einer Beihilfe im Rahmen des Schulbedarfspakets
Übernahme von Kosten der Schülerbeförderung
Gewährung von Lernförderung
Zuschuss zur Mittagsverpflegung
Übernahme der Kosten für soziale und kulturelle Teilhabe
Grundsätzlich ist für jedes Kind und jede „Unterstützungsmaßnahme“ ein gesonderter Antrag mit einem speziellen Vordruck zu stellen. Die Antragsformulare zu allen Leistungen erhalten Sie im Rathaus, Fachbereich Soziales, Siebengebirgsring 4. Sie können diese Antragsvordrucke auch hier:
- Hauptantrag
- Zusatzfragebogen Ausflüge und Klassenfahrten
- Zusatzfragebogen Schulbedarfspaket
- Zusatzfragebogen Schülerbeförderung
- Zusatzfragebogen Lernförderung
- Zusatzfragebogen Lernförderung LRS - Dyskalkulie
- Zusatzfragebogen Mittagsverpflegung
- Zusatzfragebogen Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben
oder auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises unter www.rhein-sieg-kreis.de ausdrucken. Der Rhein-Sieg-Kreis ist neben den Jobcentern originär zuständig für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) und erhält vom Ministerium dazu die aktuellsten Informationen an erster Stelle.
Haben Sie noch weitere Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an das Jobcenter-Rhein-Sieg-Kreis.Meckenheim@jobcenter-ge.de bzw. - wenn Sie SGB XII-Leistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen- an den Fachbereich Soziales der Stadt Meckenheim, Monika Lorenz Tel. (02225) 917-512, monika.lorenz@meckenheim.de, Siebengebirgsring 4.