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Mo. bis Fr.  7:30 bis 12:30 Uhr
Mo.           14:00 bis 18:00 Uhr
Telefon 02225 917-0
Öffnungszeiten Bürgerservice
ohne Termin

Mo     7.30 bis 12.30 Uhr
         14.00 bis 17.30 Uhr     
Mi      7:30 bis 12:30 Uhr
Sonst nur mit Terminvergabe
https://termine.meckenheim.de/?rs
Per E-Mail: buergerbuero@meckenheim.de
Telefon für Termin nur Mo/Di/Do/Fr 9-10:30 Uhr + Di/Do 14-15 Uhr: 
(02225) 917-206/207/208

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Information zum neuen „elektronischen Personalausweis“

Zusätzliche Öffnungszeiten im Bürgerservicezentrum

Zum 1. November dieses Jahres wird der bisherige Personalausweis durch den elektronischen Elektronischer PersonalausweisPersonalausweis ersetzt.
Im Wesentlichen ergeben sich folgende Änderungen:

  • Scheckkartenformat
  • Biometrisches Passbild erforderlich
  • Optionale Speicherung der Fingerabdrücke > dies gewährleistet die ausschließliche Zuordnung des Ausweises zum Ausweisinhaber und bietet daher einen erhöhten Schutz vor Missbrauch
  • Abruf der personenbezogenen Daten ist nur für die zur Identitätsfeststellung berechtigten Behörden zulässig ( Polizei, Zoll, Steuerfahndung und Melde-behörden )
  • eID-Funktion: Mit dieser Funktion ist es für den Ausweisinhaber möglich, sich online, an diversen Automaten und gegenüber von Behörden und Firmen digital auszuweisen. Die Freischaltung dieser Funktion ist optional. Wird diese Funktion gewählt, werden die Daten erst nach Eingabe einer persönlichen PIN-Nummer – wie auch bei der Bankkarte – lesbar.
  • Zusätzlich kann bei einem der zugelassenen Signaturanbieter ein Zertifikat für die qualifizierte elektronische Signatur erworben werden. Die Kosten für ein solches Zertifikat müssen beim jeweiligen Anbieter nachgefragt werden. Eine Liste der zugelassenen Signaturanbieter erhalten Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de. Entsprechende Kar-tenlesegeräte erhalten Sie im Handel. Mit der qualifizierten elektronischen Signatur ist es möglich, eine rechtsverbindliche Unterschrift in digitaler Form z.B. gegenüber Banken und Behörden abzugeben.

Sowohl die Speicherung der Fingerabdrücke als auch die eID-Funktion und die digitale Signatur sind optionale Funktionen. Sie können selbst entscheiden, ob Sie davon Gebrauch machen möchten.
Grundsätzlich kann die eID-Funktion auch nachträglich im Bürgerservice der Stadt Meckenheim freigeschaltet werden.
Die Kosten für die Ausstellung des neuen Personalausweises richten sich nach der Personalausweisgebührenverordnung, welche zum 1. November 2010 in Kraft getreten ist. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die anfallenden Gebühren:

Ausstellung von Personalausweisen ab 1. November 2010
Antragstellende Person ab 24 Jahren                            28,80 Euro
Antragstellende Person unter 24 Jahren                        22,80 Euro
Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige                      Gebührenreduzierung oder -
                                                                                 befreiung durch die Länder 
                                                                                 möglich
Vorläufiger Personalausweis                                         10 Euro

Weitere Gebührenregelungen
Erstmaliges Aktivieren der Online-                                gebührenfrei
Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder
bei der Vollendung des 16. Lebensjahres
Nachträgliches Aktivieren der Online-                           6 Euro
Ausweisfunktion
Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion                      gebührenfrei
Ändern der PIN im Bürgeramt                                      6 Euro
(z. B. PIN vergessen)
Ändern der Anschrift bei Umzügen                               gebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall         gebührenfrei
Entsperren der Online-Ausweisfunktion                        6 Euro
Kosten für das Aufbringen eines elektronischen            Festlegung durch jeweiligen
Signaturzertifikates                                                    Anbieter


**** W I C H T I G ****

  • der alte Personalausweis behält bis zum Ablauf seine Gültigkeit
  • die Beantragung des neuen Personalausweises ist auch vor Ablauf des alten Ausweises möglich
  • der „alte“ Personalausweis kann auch vor Ablauf der Gültigkeit noch bis Ende Oktober beantragt werden und hat dann wieder eine Gültigkeit von zehn Jahren
  • bei der Beantragung des „neuen“ Personalausweises bitte ein biometrisches Passbild sowie den alten Personalausweis vorlegen

Ausführliche Informationen zum elektronischen Personalausweis erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Inneren unter www.personalausweisportal.de. Selbstverständlich beraten Sie auch die Mitarbeiterinnen des Bürgerservices der Stadt Meckenheim gerne. Jedem Antragsteller wird bei der Beantragung eine Info-Broschüre ausgehändigt, in der die verschiedenen Funktionen noch einmal ausführlich erklärt sind. Über die Einschaltung der eID-Funktion entscheiden Sie erst bei der Abholung des Personalausweises, so dass genügend Zeit bleibt, anhand der Info-Broschüre eine Entscheidung zu treffen.

Die Umstellung auf den neuen Ausweis stellt sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Stadt Meckenheim eine große Herausforderung dar. Durch die ausführliche Bearbeitung kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Um eventuelle Stoßzeiten am Dienstleistungs-Montag abzufangen, bietet das Bürgerservicezentrum erweiterte Öffnungszeiten im Nachmittagsbereich an. Ab dem 2. November ist das Bürgerservicebüro wie folgt geöffnet:
Montag bis Freitag     7.30 Uhr – 12.30 Uhr
Montag                  14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Dienstag und
Donnerstag            14.00 Uhr – 15.30 Uhr

Kontakt 
Bürgerservicezentrum
--------------
Gabriele Linden
Tel. (02225) 917207
E-Mail: gabriele.linden@meckenheim.de
--------------
Anna-Meena Mehren
Tel. (02225) 917206
E-Mail: anna-meena.mehren@meckenheim.de