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Bezirksregierung bestätigt Ratsbeschluss zur Ausschussgröße

BfM scheitert mit Beanstandung

Die BfM hatte nach der Einschaltung der Kommunalaufsicht beim Rhein-Sieg-Kreis die Bezirksregierung Köln mit der Prüfung beauftragt, den Ratsbeschluss des Rates der Stadt Meckenheim vom 28. Oktober 2009 zur Ausschussgröße auf dessen Rechtswidrigkeit zu untersuchen.
Nach der Kommunalaufsicht kommt ebenfalls die Bezirksregierung zu dem Ergebnis, dass der Rat der Stadt Meckenheim nicht verpflichtet war, eine Ausschussgröße von 13 oder 17 Mitgliedern festzulegen. Mangels Rechtsverstoß könne eine Beanstandung des Ratsbeschlusses vom 28. Oktober 2009 nicht verlangt werden.
Die Bezirksregierung Köln begründet die Auffassung damit, dass das vom Gesetzgeber in der Gemeindeordnung geregelte Verhältniswahlsystem, dass bei der Zusammensetzung der Ausschüsse das Meinungs- und Kräftespektrum im Rat widerspiegele, gegeben sei.
Anhaltspunkte dafür, dass die Ausschusszahl durch den Rat der Stadt Meckenheim missbräuchlich so gewählt wurde, dass eine gezielte Benachteiligung einzelner Fraktionen oder Gruppen stattfinde, sei nicht erkennbar.
In Nordrhein-Westfalen sei nach der Kommunalwahl wieder das Verhältniswahlverfahren von Hare/Niemeyer anzuwenden gewesen. Der Ratsbeschluss zur Ausschussgröße sei nach diesem Verfahren entschieden worden.
Bereits die zuvor eingeschaltete Kommunalaufsicht in Siegburg konnte keine Rechtswidrigkeit des Beschlusses feststellen.

Bürgermeister Bert Spilles kommentierte das Schreiben der Bezirksregierung Köln:“ Ich bin froh, dass sowohl die Kommunalaufsicht des Rhein-Sieg-Kreis als auch die Bezirksregierung Köln die Rechtsauffassung der Verwaltung hinsichtlich der Ausschussgröße teilt“.