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Mo.           14:00 bis 18:00 Uhr
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24.11.2024

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24.11.2024

"Merler Abendmusiken an den November-Sonntagen"

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25.11.2024

"Offener Treff in Meckenheim"

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Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A:

Ausbau Klosterstraße, Glockengasse und Schützenstraße in 53340 Meckenheim

Die Stadt Meckenheim, Siebengebirgsring 4, 53340 Meckenheim, schreibt die nachfolgend aufgeführten Bauarbeiten öffentlich aus:

Bauherr
Stadt Meckenheim

Projekt
Ausbau Klosterstraße, Glockengasse und Schützenstraße in 53340 Meckenheim

Hauptleistungen
Straßenfläche 4.000 m²
Aushub Straßenbau 2.400 m³
Hochwertiges Pflaster 2.000 m²
Asphalt 1.900 m²
Straßenabläufe 30 Stück
Baumpflanzungen 16 Stück
Aushub Kanal 4.300 m³
Kanal DN 600-800 PE Wickelrohr + 45 HA 310 m
Aushub Wasserleitung 1.300 m³
Wasserleitung DA 90-160 PE + 30 HA 515 m

Voraussichtliche Ausführungsfrist
Ab April 2018

Submissionsort
Stadt Meckenheim
Siebengebirgsring 4
53340 Meckenheim
Raum 2.36 Rathaus

Bei der Eröffnung dürfen nur der Bieter und seine Bevollmächtigten sowie Mitarbeiter der Stadt Meckenheim anwesend sein.

Zur Eröffnung ist das unten aufgeführte Angebot in Papierform abzugeben.

Eröffnungstermin
Donnerstag, 1.3.2018 um 11 Uhr

Elektronische Vergabe
Nicht zugelassen

Entgelt
100,- € für DVD mit allen Unterlagen, Versand und eine Ausfertigung der Vorbemerkungen einschl. Leistungsbeschreibung (Angebot) in Papierform.

Kreissparkasse Köln
IBAN DE10 3705 0299 0047 6002 67
BIC COKSDE33

Nachweise
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Beim Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben.

Außerdem sind Qualifikationsnachweis nach RAL-GZ 961 AK 2 und DVGW GW 301 W3: ge-pe-pvc-st und 330 erforderlich.

Zahlungsbedingungen
Gemäß § 16 VOB/B 2016

Rechtsform der Bietergemeinschaft
Selbstschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

Zuschlags- und Bindefrist
24.4.2018

Sprache der Angebote
Deutsch

Nebenangebote
Sind zugelassen, außer für die Rohrmaterialien des Kanals und der Wasserleitung, produktspezifische Positionen, Änderungen des Bauablaufs und der Grabenverfüllung, und die Verwendung von RCL-Materialien.

Nachprüfstelle
Der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises als untere Staatliche Verwaltungsbehörde, Postfach 1151, 53705 Siegburg

Die Anforderung der Leistungsbeschreibung kann in der Zeit vom 29.1.2018 bis 23.2.2018 bei der Stadt Meckenheim, Siebengebirgsring 4, Zimmer 1.37, 53340 Meckenheim erfolgen.

Die Zusendung erfolgt per Post auf Risiko des Anforderers. Die Rückzahlung der Schutzgebühr ist ausgeschlossen. Die Vergabe erfolgt nur an Firmen, die nachweisbar vergleichbare Arbeiten ausgeführt haben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angebote gemäß VOB Teil A § 16 zu prüfen.

Nach Auftragsvergabe ist eine Vertrags- und Überzahlungsbürgschaft in Höhe von 5% der Angebotssumme vorzulegen. Bei der Schlussrechnung wird ein Gewährleistungseinbehalt in Höhe von 3% für den Zeitraum der Gewährleistung vorgenommen.

Kontakt bei Rückfragen:
Fachbereich 66 Verkehr und Grünflächen
Marco Laux
Telefon: 02225/917-516
E-Mail: marco.laux@meckenheim.de
Zimmer: 1.37