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Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A: Spielplatz Merler Keil II
Lieferung und Erstellung eines Kinderspielplatzes sowie angrenzender Parkflächen Erdarbeiten und Wegebau - Spielgeräte und Mobiliar, Pflanzarbeiten
Die Stadt Meckenheim, Siebengebirgsring 4, 53340 Meckenheim, schreibt die nachfolgend aufgeführten Bauarbeiten öffentlich aus:
Bauherr
Stadt Meckenheim
Projekt
Spielplatz Merler Keil II
Hauptleistungen
Los 1
Erdarbeiten und Wegebau, Hauptmassen
Aushub und seitlicher Einbau von Boden
rd. 1.000 m³
Pflasterfläche und Unterbau
280 m²
wassergebundene Decke mit Unterbau
550 m²
Mauerscheiben h-0,80-1,05
55 m
Blockstufen 500/350/150 auf Betonfundament
96 Stück
Fallschutzsand
635 t
Los 2
Spielgeräte und Mobiliar, Hauptmassen:
Spielschiff L x B x H 17,10 x 4,00 x 3,80 m
1 Stück
Spielschiff L x B x H 8,20 x 6,60 x 3,00 m
1 Stück
Palisadenzaun Robinie
37 m
Stabgitterzaun in Abschnitten h=1,03 m
70 m
Liegebänke XXL
3 Stück
Bänke/Tische
10 Stück
Schutzhütte, Robinie
1 Stück
Los 3
Pflanzarbeiten, Hauptmassen:
Anlage von Spielplatzrasen
Anlage von Wiesenflächen
rd. 2.500 m²
Fertigstellungspflege
500 m²
1 Vegetationsperiode Entwicklungspflege
4 Vegetationsperioden Anlage von Gräserbeeten
260 m²
Voraussichtliche Ausführungsfrist
Ab April 2018
Submissionsort
Stadt Meckenheim
Siebengebirgsring 4
53340 Meckenheim
Raum 2.36 Rathaus
Bei der Eröffnung dürfen nur der Bieter und seine Bevollmächtigten sowie Mitarbeiter der Stadt Meckenheim anwesend sein.
Zur Eröffnung ist das unten aufgeführte Angebot in Papierform abzugeben.
Eröffnungstermin
Donnerstag, 22.02.2018 um 11:00 Uhr
Elektronische Vergabe
Nicht zugelassen
Entgelt
100,- € für DVD mit allen Unterlagen, Versand und eine Ausfertigung der Vorbemerkungen einschl. Leistungsbeschreibung (Angebot) in Papierform.
Kreissparkasse Köln
IBAN DE10 3705 0299 0047 6002 67
BIC COKSDE33
Nachweise
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Beim Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben.
Zahlungsbedingungen
Gemäß § 16 VOB/B 2016
Rechtsform der Bietergemeinschaft
Selbstschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Zuschlags- und Bindefrist
31.04.2018
Sprache der Angebote
Deutsch
Nebenangebote
Sind zugelassen, außer für die Verwendung von RCL-Materialien.
Nachprüfstelle
Der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises als untere Staatliche Verwaltungsbehörde, Postfach 1151, 53705 Siegburg
Die Anforderung der Leistungsbeschreibung kann in der Zeit vom 29.01.2018 bis 16.02.2018 bei der Stadt Meckenheim, Siebengebirgsring 4, Zimmer 1.37, 53340 Meckenheim erfolgen.
Die Zusendung erfolgt per Post auf Risiko des Anforderers. Die Rückzahlung der Schutzgebühr ist ausgeschlossen. Die Vergabe erfolgt nur an Firmen, die nachweisbar vergleichbare Arbeiten ausgeführt haben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angebote gemäß VOB Teil A § 16 zu prüfen.
Nach Auftragsvergabe ist eine Vertrags- und Überzahlungsbürgschaft in Höhe von 5% der Angebotssumme vorzulegen. Bei der Schlussrechnung wird ein Gewährleistungseinbehalt in Höhe von 3% für den Zeitraum der Gewährleistung vorgenommen.
Kontakt bei Rückfragen:
Fachbereich 66 Verkehr und Grünflächen
Marco Laux
Telefon: 02225/917-516
E-Mail: marco.laux@meckenheim.de
Zimmer: 1.37