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Rahmenkonzeption Merl Steinbüchel

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Stadt Meckenheim                                                        28. April 2010
DER BÜRGERMEISTER


 


Rahmenkonzeption
Merl-Steinbüchel



Grundstücksveräußerung mit Bauverpflichtung
Umsetzung der Rahmenkonzeption Meckenheim- Merl Steinbüchel
Strukturiertes Bieterverfahren
- Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb -

 

Sehr geehrte Interessenten,

Wir danken sehr herzlich für Ihr Interesse an dem vorstehend benannten Bieterverfahren.

Gegenstand dieses Verfahrens ist die Veräußerung von Grundstücken im Stadtteil Meckenheim-Merl (insgesamt ca. 4,6 ha) durch die Stadt Meckenheim verbunden mit der Pflicht des Käufers, dort zum einen eine Wohnbebauung sowie zum anderen einen Nahversorger mit max. 1600 qm Verkaufs-Fläche nebst der jeweils erforderlichen Anlagen der inneren Erschließung zu planen und zu errichten.

Der Verkauf der Flächen ist in zwei Losen mit unterschiedlichen baulichen Verpflichtungen vorgesehen:

Los 1: Ankauf von Grundstücksflächen (insgesamt ca. 35.200 qm ) sowie Planung und Bau von Wohnhäusern, Seniorenwohnungen (ca.2800 qm Grundstücksfläche) sowie eines Geschäfts-/Wohnhauses im Mischgebiet (ca. 2200 qm Grundstücksfläche). Vor der Errichtung der Wohnbebauung sind eine Sportstätte sowie 8 Fertig-Doppelhäuser zurückzubauen, die sich derzeit auf den entsprechenden Flächen befinden.

Los 2: Ankauf von Grundstücksflächen (10.784 qm ) sowie Planung, Errichtung und Betrieb eines Nahversorgers. Der Nahversorger ist mindestens für die Dauer von 10 Jahren zu betreiben.
Vor der Errichtung des Nahversorgers ist eine Sportfläche („Tennenplatz“), die sich derzeit auf den flächen befindet, zurückzubauen.


Der bzw. die Auftragnehmer haben die Kosten der äußeren Erschließung (separate nationale Ausschreibung) und der Errichtung einer neuen Sportstätte (separate nationale Ausschreibung) an anderer Stelle im Gebiet der Stadt Meckenheim als Ausgleichsmaßnahme zu tragen.

Der bzw. die Auftragnehmer haben darüber hinaus die Vorgaben des in Bearbeitung befindlichen Bebauungsplans Nr. 20 d – Teil 2 „Auf dem Steinbüchel“, 15. Änderung einzuhalten. Die Bauleitplanung ist inkl. der Offenlegung nach §3(2) und §4(2) BauGB durchgeführt, der Satzungsbeschluss / Rechtskraft des B-Planes wird für das IV. Quartal 2010 angestrebt. Der B-Plan sieht zum einen die Festsetzung Allgemeines Wohngebiet und Mischgebiet (Los 1) und zum anderen die Festsetzung Sondergebiet (Los 2) vor. Des weiteren haben der oder die Auftragnehmer weitere Vorgaben der Stadt Meckenheim umzusetzen, die in den Projektunterlagen beschrieben sind.

Die anhängige Informationsunterlage enthält die Übersichtspläne über unser städtebauliches Projekt zu Ihrer allgemeinen Information.
Informationsunterlagen

Eine weitere Detailinformation steht Ihnen zum Stand der Bauleitplanung nach der erfolgten Offenlage nebst Begründung und Umweltbericht zur Verfügung.
Offenlage
Begründung mit Umweltbericht
15. Änderung Bebauungsplan Nr. 20d - Teil 2 "Auf dem Steinbüchel"
 

Die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb haben wir in zwei weiteren pdf-Dateien zur Verfügung gestellt.
Informationen zum Teinahmewettbewerb
Formblätter zum Teinahmewettbewerb

Wir bitten Sie, Ihren Teilnahmeantrag unter Beachtung der beigefügten „Informationen zum Teilnahmewettbewerb“ sowie unter Verwendung der beigefügten Formblätter zu stellen.
Wir sehen der Bewerbung Ihres Hauses mit großem Interesse entgegen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Stadt Meckenheim