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Bekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Meckenheim über die Ersatzbestimmung für ein Ratsmitglied der Stadt Meckenheim
Gemäß § 45 Abs. 6 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998 (GV.NRW.1998 S. 454, ber. S. 509), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 5. Juli 2024 (GV. NRW. S. 444) habe ich
Erich Durstewitz, geboren 1955,
mit Wirkung vom 6. September 2024 als Nachfolger für Josef Dunkelberg festgestellt.
Josef Dunkelberg hat das Ratsmandat mit Ablauf des 26. August 2024 niedergelegt. Die Reserveliste der UWG Meckenheim sieht keine direkte Ersatzbewerberin bzw. keinen direkten Ersatzbewerber vor. Es wird festgestellt, dass der in der Reserveliste der UWG Meckenheim unter Platz 5 aufgeführte Erich Durstewitz nachgerückt ist, da die Personen auf den Plätzen 1 bis 4 bereits als Ratsmitglieder verpflichtet sind oder auf ihr Mandat verzichtet haben.
Gegen diese Feststellung können gemäß § 45 Abs. 6 S. 8 in Verbindung mit § 39 Abs. 1 KWahlG jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebiets, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie die Aufsichtsbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben. Der Einspruch ist beim Bürgermeister der Stadt Meckenheim als Wahlleiter in 53340 Meckenheim, Siebengebirgsring 4, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Meckenheim, den 10. September 2024
Holger Jung
Wahlleiter
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 12. September 2024.