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Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz - online
Wer beruflich mit Lebensmitteln arbeitet, beispielsweise in der Gastronomie, benötigt eine Infektionsschutzbelehrung. Es geht dabei darum, durch richtigen Umgang mit Lebensmitteln das Auftreten übertragbarer Krankheiten (zum Beispiel Salmonellose) zu vermeiden.
Die zukünftige Servicekraft, die angehende Köchin oder der neue Koch sind nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) dazu verpflichtet, an einer Belehrung teilzunehmen.
Als besonderen Service bietet der Rhein-Sieg-Kreis an, diese Belehrung online und bequem von zu Hause aus zu verfolgen. Das ist unter www.rhein-sieg-kreis.de/online-belehrung möglich.
Für die Durchführung dieser Onlinedienstleistung wird ein Konto bei der BundID benötigt. Hier ist eine Anmeldung mit Benutzername und Passwort ausreichend.
Sie können auch eine schriftliche Belehrung per E-Mail beantragen: belehrung@rhein-sieg-kreis◦de
Welche Behörde ist sonst noch zuständig?
Rhein-Sieg-Kreis https://www.rhein-sieg-kreis.de/online-belehrung
Weitere Informationen
Direkt zur Online-Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG):
https://rhein-sieg-kreis.form.cloud/formcycle/form/provide/286/