Infoleiste
Fördergelder für Kleinprojekte: Neue Bewerbungsphase gestartet!
LEADER-Region Voreifel – Die Bäche der Swist
Bis zum 20. Mai 2024 können Engagierte eine Förderung für die Umsetzung ihrer Projektidee bei der LEADER-Region Voreifel – Die Bäche der Swist beantragen. Gefördert werden Projekte mit Gesamtausgaben bis zu 20.000 € aus den Bereichen Umwelt- und Naturschutz, Soziales, Bildung, Kultur, Wirtschaft und Tourismus. In einer ersten Bewerbungsrunde wurden beispielsweise Anträge zur Ausgestaltung von sozialen Treffpunkten und Räumlichkeiten, das Aufstellen von Bücherschränken und Spielgeräten sowie für Anschaffungen zur Aufwertung gemeinschaftlicher Orts-Veranstaltungen eingereicht.
Die Förderung beträgt bis zu 80 % der Gesamtkosten und wird im Erstattungsprinzip ausgezahlt. Wichtig ist, dass die Projekte in der LEADER-Region Voreifel umgesetzt und in einem Kalenderjahr beantragt, durchgeführt und abgerechnet werden. Für die reine Umsetzung bleiben somit circa vier Monate Zeit.
Interessierte können sich an die zwei Regionalmanagerinnen der LEADER-Region wenden. Diese sind per E-Mail unter info@leader-voreifel.de sowie telefonisch unter der Nummer 0151-58425568 oder 0151-67961528 zu erreichen. Es können auch Beratungstermine im Büro im Gründer- und Technologiezentrum in Rheinbach vereinbart werden.
Weitere Informationen gibt es zudem unter leader-voreifel.de/foerderung-von-kleinprojekten
Die LEADER-Region Voreifel – Die Bäche der Swist ist nach den Flutereignissen 2021 mit dem Wunsch entstanden, etwas zu verändern und die Region gemeinsam zu gestalten. Sie umfasst die Kommunen Meckenheim, Rheinbach, Swisttal und Wachtberg sowie die Dörfer Flamersheim, Kirchheim, Palmersheim, Schweinheim der Stadt Euskirchen. Der gemeinnützige Verein ermöglicht für größere Projekte zusätzlich auch einen Zugang zu LEADER-Fördergeldern der Europäischen Union und des Landes NRW.
Die Förderung von Kleinprojekten wird ermöglicht durch die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Strukturentwicklung des ländlichen Raums“ und erfolgt vorbehaltlich einer Gewährung der Fördermittel durch das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.