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Kein Salz auf Gehwegen
Streusalz schädigt Bäume und Sträucher massiv
Der Winter ist nun auch bei uns angekommen. Hierzu einige Informationen aus der Stadtverwaltung: Die Verwendung von Salz auf den Gehwegen ist grundsätzlich laut Straßenreinigungssatzung der Stadt Meckenheim nicht erlaubt. Die Gehwege sollen mit abstumpfenden Mitteln wie zum Beispiel Sand, Splitt oder Granulaten abgestreut werden. Nur in besonderen Gefahrensituationen wie bei Eisregen oder bei Strecken mit starkem Gefälle, ist der Einsatz von auftauenden Mitteln erlaubt, wenn die abstumpfende Wirkung anderer Mittel nicht ausreicht.
In den letzten Jahren ist allerdings zu beobachten, dass von den Grundstückseigentümern wieder vermehrt Streusalz verwendet wird. Mancher salzt die Gehwege sogar so kräftig, dass er sich das lästige Schneefegen vorher erspart.
Grundsätzlich ist das Abstreuen der Gehwege mit abstumpfenden Mitteln ausreichend, um ein gefahrloses Passieren zu ermöglichen. Zudem sollen auch die Fußgänger auf eine den Witterungsverhältnissen angepasste Kleidung und Schuhwerk achten.
Durch Streusalz werden Bäume und Sträucher massiv geschädigt. Diese Schäden entstehen durch Spritzwasser und salzhaltiges Abwasser, das zur Ablagerung von Chloriden in Blättern, Blüten und Trieben führt. Nicht nur Pflanzen leiden unter dem Salz. Tiere bekommen wunde Pfoten, das Salz greift Schuhe, Kleidung, Straßen- und Fußbodenbeläge, Metall und Beton an.
Außerdem zieht das Salz in die Kanalisation und belastet die Gewässer.