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Vom 5. März 2024 bis 16. April 2024 findet die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung der Stadt Meckenheim statt.
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von fünf Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.
Die Stadt Meckenheim ist im Rahmen der 4. Runde der Lärmaktionsplanung erstmalig verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen.
Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.
Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen.
Die Grundlage für die hier laufende zweite Phase ist der Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Meckenheim.
Die erste Phase fand vom 28. August 2023 bis 10. Oktober 2023 statt. In der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung hatten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, auf Grundlage der vom Landesamt für Natur Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW erstellten Lärmkartierung, auf einer Online-Karte Hinweise zur Lärmsituation zu verorten. Diese Hinweise wurden im Rahmen der Erstellung des Entwurfs zum Lärmaktionsplans gesichtet und ausgewertet.
Seit 5. März 2024 läuft die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Bis zum 16. April 2024 haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, den Entwurf auf der Internetseite der Stadt Meckenheim unter https://www.meckenheim.de/cms117/rat_verwaltung/bis/dienstleistungen/364025/index.shtml sowie im Beteiligungsportal unter https://beteiligung.nrw.de/portal/meckenheim/beteiligung/themen/1006027 einzusehen und der Stadt Meckenheim eine Stellungnahme zu den Inhalten zukommen zu lassen. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes wird ergänzend im Rathaus der Stadt Meckenheim – Zimmer 1.39 (1. OG), Siebengebirgsring 4, 53340 Meckenheim zur Einsichtnahme vorgehalten.
Stellungnahmen können schriftlich über das Beteiligungsportal unter https://beteiligung.nrw.de/portal/meckenheim/beteiligung/themen/1006027, per E-Mail an straßenverkehrsangelegenheiten@meckenheim.de oder auf dem Postweg (Stadt Meckenheim, Fachbereich Verkehr und Grünflächen, Siebengebirgsring 4, 53340 Meckenheim) vorgebracht werden.
Bei nicht fristgerechter Einreichung der Stellungnahmen können diese im weiteren Prozess nicht berücksichtigt werden.
Meckenheim, den 4. März 2024
Holger Jung
Bürgermeister
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 7. März 2024.