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Bebauungspläne
Der Bebauungsplan (B-Plan) wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und wird im Baugesetzbuch (BauGB) als verbindlicher Bauleitplan bezeichnet.
Der B-Plan regelt als Gemeindesatzung die zulässige Bebauung in einem genau abgegrenzten Bereich sehr detailliert . Er enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen über die städtebauliche Ordnung, wie z.B : Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, Anzahl der Geschosse, Verkehrsflächen/öffentliche Flächen etc.
Die städtebauliche Ordnung wird in der Stadt Meckenheim mit den Ortsteilen Lüftelberg und Altendorf/Ersdorf über annähernd 100 Bebauungspläne mit einer Vielzahl von jeweiligen Änderungen geregelt.
Leider liegen diese B-Pläne derzeit noch nicht in digitaler Form vor, so dass eine umfassende Online-Information leider nicht möglich ist.
Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne können jederzeit während der Öffnungszeiten bei uns eingesehen werden. Wir erteilen gerne eine planungsrechliche Auskunft.
Zu Ihrer Information zeigt die PDF-Datei eine Zusammenstellung der räumlichen Geltungsbereiche der Bebauungspläne der Stadt Meckenheim, Stand November 2007
B-Plan-Übersicht, 2007
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