Wo darf ich „abpflastern“?

„Abgepflastert“ werden darf überall auf der eigenen Grundstücksfläche.

Entfernen Sie unnötige versiegelte Fläche auf Ihrem Grundstück und ersetzen Sie sie durch Grünflächen. Das Anlegen von Beeten, Bäumen oder einer Blumenwiese trägt dazu bei, Wasser zurückzuhalten und die Umgebung abzukühlen.

Symbolbild Aktion Abpflastern - symbolischer Pflasterstein gräbt mit Spaten und Blümchen