Versicherungsschutz gegen Starkregen

Ein Versicherungsschutz gegen Schäden durch sog. Katastrophenregen ist grundsätzlich möglich. Hierzu gehört eine Wohngebäudeversicherung, die nicht nur Schäden durch Leitungswasser, sondern auch Schäden durch Wasser abdeckt, welches von außen in das Gebäude eindringt.

Mit der Wohngebäudeversicherung ist ein Haus standardmäßig nur gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Sturm, Hagel und Leitungswasser versichert. Wassermassen, die von außen kommen, gelten als Elementarschäden. Hierfür gibt es aber bei der Wohngebäudeversicherung Zusatzmodule (Zusatzpolicen), die auch Schäden durch Überschwemmungen des Gebäudes von außen abdecken (die sog. Elementarschadensversicherung; vgl. hierzu auch Informationen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. GDV).

Zusätzlich sollte die Grundstückseigentümerin bzw. der Grundstückseigentümer aber ebenso die Mieterin/Pächterin bzw. der Mieter/Pächter seine Hausratversicherung darauf überprüfen, ob diese auch etwaige Überschwemmungsschäden (Elementarschäden) einschließt, denn auch hier ist in der Regel eine Ergänzung der Hausratpolice gegen die Folgen von Überschwemmungen möglich.