Die Errichtung oder die Änderung von haustechnischen Anlagen wie z. B. Heizungs-, Wasserversorgung und Abwasseranlagen sind von der Genehmigungspflicht freigestellt (§ 66 BauO NRW).

Vor Benutzung solcher Anlagen muss der Bauherr sich jedoch vom Unternehmer oder von einem Sachverständigen eine Bescheinigung darüber ausstellen lassen, dass die Anlagen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Diese Bescheinigung ist der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vorzulegen, sofern dies verlangt wird.