Die Gebühren für die Baugenehmigung, die erforderlichen Prüfungen, Überwachungen, Abnahmen etc. werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO) für das Land Nordrhein-Westfalen festgesetzt. Sie richten sich nach der Höhe der Rohbausumme, die nach einer Landesverordnung unabhängig von den Angaben des Bauherrn errechnet wird.
In einigen Sonderfällen kann die Gebühr auch nach den Herstellungskosten ermittelt werden. Gebührenpflichtig ist auch die Ablehnung oder Zurücknahme eines Bauantrags.