Eigenvorsorge

Checkliste zur Vorsorge

  • Liegen Räume unter der Rückstauebene (meist Straßenoberkante) -kann dort auf hochwertige Nutzung verzichtet werden?
  • Haben alle Entwässerungsobjekte (Bodenabläufe, Waschbecken, Duschen, WC) unterhalb der Rückstauebene eine funktionsfähige und gewartete Rückstausicherung?
  • Falls Sanitäreinrichtungen (zum Beispiel WC, Waschbecken, Dusche), Waschmaschinen oder Brennwertheizungen unter der Rückstauebene betrieben werden, ist eine regelmäßig gewartete Hebeanlage erforderlich.
  • Sind alle Reinigungsöffnungen und Schächte unterhalb der Rückstauebene nötig?
  • Sind sie gegen drückendes Wasser gesichert?
  • Gibt es Altanlagen – zum Beispiel meist unzulässige Drainagen –, die voll laufen können und dann über die Grundstücksentwässerung bei Rückstau ins Gebäude fließen?
  • Ist das Grundstück durch Oberflächenabfluss von der Straße, Nachbargrundstücken oder angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen gefährdet?
  • Liegt das Grundstück in einem ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet oder in einem Tiefbereich im Gelände?
  • Vorherige Schadensereignisse sind bekannt? Mit welchen Höhen ist daraus abgeleitet mindestens zu rechnen?
  • Sind technische Einrichtungen – zum Beispiel Öltanks – gegen Aufschwimmen gesichert?
  • Kann oberflächlich abfließendes Wasser einen Weg ins Haus finden?
  • Sind diese typischen Schwachpunkte am Haus vorhanden?

* ebenerdiger Eingang
* ebenerdige Terrasse mit Eingang
* Kellerlichtschächte ohne Aufmauerung
* tief liegende Kellerfenster
* Abgänge und Treppen
* Flächen (Hof, Stellplätze) mit Gefälle zum Haus hin
* tiefliegende Garage
* Einfahrt mit Gefälle zum Haus
* Schließen Dachentwässerungen, Entwässerungen von Kellertreppen, Hofflächen bei Mischwasserableitungen auf der „richtigen“ Außen-Seite der Rückstausicherung an die Grundstücksentwässerung an? Die „richtige“ bzw. Außen-Seite liegt zwischen Rückstausicherung und öffentlichem Kanal.

Können Sie eine Frage nicht sicher beantworten und gegebenenfalls notwendige Maßnahmen einleiten oder haben Sie Zweifel? Dann ist die Hinzuziehung eines Architekten, Bausachverständigen oder einer sachkundigen Firma dringend zu empfehlen!

Schutz vor Rückstau aus dem Kanal

Jeder Niederschlag führt zu einem Anstieg des Wasserspiegels im Kanal. Dies ist ein normaler Betriebszustand und keine Störung. Mitunter erreicht der Abwasserspiegel im Kanal die Anschlüsse der privaten Entwässerung und es kommt zum Rückstau im Hausanschluss. Die Folge könnte der Austritt von Abwasser ins Gebäude sein, zum Beispiel über Bodenabläufe und Sanitäreinrichtungen, besonders - aber nicht nur - im Kellergeschoss.
Mit Hilfe einer Rückstausicherung im Haus kann dies relativ einfach verhindert werden. Wichtig ist, dass alle Entwässerungen korrekt in das System eingebunden sind und die Rückstauklappen regelmäßig gewartet werden. Der Einbau von Rückstausicherungen ist eine Forderung der Meckenheimer Abwassersatzung.

Bitte beachten Sie

Rückstau aus dem Abwasserkanal ist die bei Weitem häufigste Schadensursache bei Starkregenereignissen und liegt allein in der Verantwortung des Hauseigentümers!

Tipps vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat ebenfalls einige Informationen zur „Naturgefahr: Starkregen“ und dem damit verbundenen Eigenschutz zusammengetragen: BBK Bund Informationsseite: Naturgefahr Starkregen

Beitrag zum Hochwasserschutz

Jeder Einzelne kann einen Beitrag zum Hochwasserschutz leisten. Gewässeranliegerinnen und -anlieger sollten zum Beispiel auf die Ablagerung von Gartenabfällen und Boden in Gewässernähe verzichten. In den gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist dies verboten. Zu beachten ist, dass die Bäche mitunter erheblich anschwellen, so dass auch Materialien, die abseits des normalen Bachbetts gelagert werden, bei Hochwasser mitgerissen werden können.
Bauliche Anlagen, die negative Einflüsse auf die Wasserstände bei Hochwasser haben, sind zu vermeiden.

Notwendigkeit individueller Vorbereitung

Während am Rhein lange Vorwarnzeiten gegeben sind und entsprechend lange Vorbereitungszeit für Schutzmaßnahmen bleibt, laufen die Hochwasserereignisse an den kleinen Gewässern und der damit einhergehende Überstau extrem schnell ab. Häufig gibt es keine Vorwarnzeit, da jedes aufziehende Unwetter Potential für Überflutungen liefert und sich Extremwetterereignisse mitunter sogar lokal erst bilden. Dann kann nicht einmal eine Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes rechtzeitig herausgegeben werden.
Daher ist es umso wichtiger, dass private Vorsorge wie etwa der Schutz der eigenen Häuser und Wohnungen auf jeden Fall funktioniert. Bedenken Sie, dass der Aufenthalt im Freien während eines Gewitters Lebensgefahr bedeutet und Sie daher Schutzmaßnahmen nur vor Beginn des Unwetters einleiten können.
Extreme Starkregen treten gehäuft während der warmen Jahreszeit auf. Hilfreich kann deshalb auch sein, in den Sommermonaten aufmerksam die Großwetterlage zu verfolgen und schon bei latenter Unwettergefahr Maßnahmen zu treffen.

Bitte bedenken Sie

Hochwasser, Überschwemmungen und ähnliche Ereignisse können das öffentliche Leben und die Versorgung mit Gas, Wasser und Elektrizität zum Erliegen bringen. Auch dafür sollte Vorsorge getroffen werden.

Bauliche Schutzmaßnahmen

Zwar sind besonders Gebäude, die sich in Überschwemmungsgebieten, Senken oder ähnlich exponierten Lagen befinden, gefährdet und durch weitergehende Schutzmaßnahmen zu sichern, bei entsprechender Regenintensität kann es aber jedes Gebäude treffen, selbst auf einer Anhöhe.
Alle Schutzmaßnahmen sind immer nach örtlichen Gegebenheiten in Erwägung zu ziehen. Oft ist es hilfreich, etwa Schwellen an Eingängen vorzusehen, Kellerlichtschächte zu ummauern, Kellerfenster wasserdicht mit Druckverschluss auszubilden, druckdicht verschließbare Eingangstüren vorzusehen oder Einfahrten in Tiefgaragen mit einer Schwelle zu sichern. Dabei entstehen oft Zielkonflikte mit Barrierefreiheit, optischer Wirkung, der Nutzung von Kellerräumen oder anderen Aspekten – diese muss die Hauseigentümerin bzw. der Hauseigentümer abwägen.
Bei Ereignissen, die am Gewässer oder durch Starkregen zu Wasser auf der Oberfläche führen, ist bei entsprechender Ereignisstärke keine Haftung der Kommune mehr gegeben, da höhere Gewalt zugrunde liegt.

Kurzfilm über den Schutz gegen Starkregen

Starker Regen verursachte im Frühjahr 2016 erhebliche Schäden in Meckenheim sowie in der gesamten Region. Der Erftverband hat vor diesem Hintergrund einen Kurzfilm zum Thema „Rückstausicherung und Überflutungsschutz“ online gestellt, der über die technischen Möglichkeiten gegen Rückstau aus der Kanalisation informiert.

Rückstausicherung und Überflutungsschutz - Kurzfilm des Erftverbandes