Die Baugenehmigung kann für die meisten Vorhaben nach Durchlauf des vereinfachten Genehmigungsverfahrens erteilt werden.

Im Baugenehmigungsverfahren erfolgt eine Vorprüfung hinsichtlich

  • Vollständigkeit
  • Notwendigkeit zur Beteiligung anderer Behörden
  • Beteiligung von Sachverständigen

Entspricht ein Vorhaben den Vorschriften des Planungs-, des Bauordnungsrechts sowie bestimmten anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, wird die Baugenehmigung erteilt. Sie erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Zustellung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen oder die Bauausführung für 1 Jahr unterbrochen wird. Falls die Baugenehmigung noch nicht in Anspruch genommen wurde, kann auf schriftlichen Antrag die Frist jeweils um 1 Jahr verlängert werden. Dies ist auch rückwirkend möglich.