3. Risikobewertung
Insgesamt ist das durch die Social Media Präsenzen der Stadt Meckenheim verursachte zusätzliche Risiko daher als gering bis mittel einzustufen (vgl. dazu das Kurzpapier Nr. 5 der Datenschutzkonferenz zur Datenschutzfolgenabschätzung).
Zudem ist die Durchführung von Abhilfemaßnahmen möglich, die das Risiko weiter senken. Hierzu zählt etwa das Einwirken der Beauftragten auf die Anbietenden.
Ein Großteil dieser Maßnahmen liegt allerdings in der Sphäre der Nutzenden: So besteht bei einer Instagram- und Youtube-Nutzung nicht die Pflicht zum Führen eines Klarnamens (im Gegensatz zu Facebook). Außerdem kann sich der Nutzer oder die Nutzerin durch verschiedene Einstellungen bis zu einem gewissen Grad schützen, etwa durch das Löschen des Browserverlaufs, das Deaktivieren von Cookies, oder die fehlende Standortfreigabe bei der Verwendung von Fotos.
Zudem ermöglicht die kontinuierliche redaktionelle Betreuung ein Eingreifen bei ehr- oder persönlichkeitsverletzenden Kommentaren bis hin zur Sperrung des Accounts.
Die Stadt Meckenheim hat hier für die Nutzung ihres Angebots eine Netiquette formuliert, auf deren Einhaltung die Social Media Verantwortlichen bei der Betreuung der Seite achten.