Infoleiste

Topmeldungen

Kurze Pausen im Hallenfreizeitbad

weiterlesen

„Bürgermeister vor Ort“

weiterlesen

Weg in eine klimaneutrale Zukunft mitgestalten

weiterlesen

Öffentlicher Infoabend zum Sofortprogramm

weiterlesen

14. Blütenfest war ein voller Erfolg

weiterlesen

Ein LeseZeichen für Meckenheim

weiterlesen

Wer hilft bei der Europawahl?

weiterlesen
Symbolbild Karriereleitern

Stellenportal Meckenheim.de

Karriere und Stellen
in der Stadtverwaltung

weiterlesen
Symbolbild Logo Facebook

Facebook

Meckenheim.de
ist bei Facebook.

weiterlesen

Öffnungszeiten

Stadtverwaltung
Mo. bis Fr.  7:30 bis 12:30 Uhr
Mo.           14:00 bis 18:00 Uhr
Telefon 02225 917-0
Öffnungszeiten Bürgerservice
ohne Termin

Mi              7:30 bis 12:30 Uhr
Sonst nur mit Terminvergabe
https://termine.meckenheim.de/?rs
Per E-Mail: buergerbuero@meckenheim.de
Telefon für Termin nur Mo/Di/Do/Fr 9-10:30 Uhr + Di/Do 14-15 Uhr: 
(02225) 917-206/207/208

Weitere Kontaktdaten
Terminverwaltung Ara Displaying Images Cal

Termin- reservierung Bürgerservice

Zur Terminreservierung:

weiterlesen
Jungholzhalle Eingang

Veranstaltungen in der Jungholzhalle

Alle Informationen
zur Jungholzhalle:

weiterlesen
Symbolbild zur Wirtschaftsförderung online

Wirtschafts- förderung online!

Wirtschaftsförderung 
Meckenheim mit eigener Webseite:

weiterlesen
Symbolbild Familienlotsin

Familienlotsin

Ansprechpartnerin für unsere Familien
Hanna Esser
Telefon (02225) 917 289
hanna.esser@meckenheim.de

weiterlesen
Blütenkönigin Antonia Augenstein

Meckenheimer Blütenkönigin

Herzlich Willkommen
in Meckenheim

weiterlesen
Logo Mega - Meckenheimer Garantie für Ausbildung

MeGA

Meckenheimer
Garantie
für Ausbildung

weiterlesen
Symbolbild Gebührenfreies Parken in Meckenheim

Gebührenfreies Parken in Meckenheim

Zum Plakat
Symbolbild Fahrradfreundliches Meckenheim

Fahrrad- freundliches Meckenheim

Meckenheim ist als fahrrad- freundliche Stadt ausgezeichnet

weiterlesen
Hände

Stiftungen in Meckenheim

Bürgerstiftung und Lückert-Stiftung

weiterlesen

Aktuelle Freizeit-Termine

05.05.2024

Dauerausstellung "7.000 Jahre Meckenheimer Geschichte"

weiterlesen

07.05.2024

"Exkursion zum Schloss Benrath"

weiterlesen

12.05.2024

Dauerausstellung "7.000 Jahre Meckenheimer Geschichte"

weiterlesen

Autofahren im Urlaub – andere Länder, andere Regeln

Pressemitteilung von Dienstag, 19. Juni 2018 Rhein-Sieg-Kreis

Rhein-Sieg-Kreis (db) – Das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises macht vor Beginn der Reisezeit auf im Ausland geltende Vorschriften für Autofahrerinnen und Autofahrer aufmerksam. In Deutschland sind als Ausrüstung ein Verbandskasten, ein Warndreieck und Warnwesten Pflicht. "In vielen europäischen Ländern reicht diese Ausstattung allerdings nicht", sagt der Leiter des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises, Harald Pütz.

In Frankreich sind beispielsweise Navigationsgeräte mit eingebauter "Blitzer-Warnung" verboten. Davon betroffen sind auch Mobiltelefone mit Navigationsfunktion. Hier droht ein Bußgeld von bis zu 1.500 Euro. Zudem müssen Autofahrerinnen und Autofahrer dort ein unbenutztes Alkoholtestset dabei haben. Solche Teströhrchen gibt es in Frankreich an Tankstellen, in Supermärkten oder in Apotheken. Sie müssen den Aufdruck "AF" tragen, um anerkannt zu werden.

Warnwesten sind in Frankreich Pflicht, genauso wie in Italien, Österreich oder Spanien. In Kroatien sind mit Benzin gefüllte Reservekanister verboten, dafür müssen Autofahrerinnen und Autofahrer dort Ersatzglühlampen mit sich führen. Das gilt auch für Tschechien. Etwas kurios klingt eine Vorschrift aus Italien: dort müssen Hunde im Auto angeschnallt werden.

Das Telefonieren mit dem Handy am Ohr ist in fast allen EU-Ländern verboten, außer in Schweden. In Spanien sind sogar Kopfhörer untersagt – da bleibt nur noch die Freisprechanlage.

Für die verschiedenen Länder gibt es viele unterschiedliche Regeln. "Deshalb gilt generell: informieren Sie sich vor Ihrer Reise mit dem Auto über die im jeweiligen Land geltenden Vorschriften", so Harald Pütz. "Dann gibt es auch keine unerwünschten Souvenirs in Form von Knöllchen und vor allen Dingen kann so auch unnötigem Ärger vorgebeugt werden".

Sollte man diese im Ausland übrigens erhalten haben, ist es nicht sinnvoll, sie zu ignorieren. Seit dem Jahr 2010 können Geldbußen aus fast allen EU-Ländern in Deutschland vollstreckt werden. In Deutschland werden die fälligen Beträge aus dem EU-Ausland ab einer Grenze von 70 Euro vollstreckt, aus Österreich sogar schon ab 25 Euro. Diese Grenze gilt für das Bußgeld zuzüglich der anfallenden Verwaltungskosten. Ein im Ausland fälliges Fahrverbot ist ausschließlich im jeweiligen Land durchsetzbar. Auch Punkte in Flensburg gibt es für Verkehrsverstöße im Ausland nicht.