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Aus die Laus: Kreisgesundheitsamt mit Tipps zur Kopflausbehandlung
Pressemitteilung von Mittwoch, 20. September 2017 Rhein-Sieg-Kreis
Rhein-Sieg-Kreis (db) – Kaum jemand redet darüber und trotzdem sind rund 85 Prozent der Kinder zumindest einmal von Kopfläusen betroffen. Das Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises ruft alle Eltern zu regelmäßiger Kontrolle und sorgfältiger Behandlung auf.
„Kopfläuse treten weltweit auf und wandern meist beim „Köpfe Zusammenstecken“ von Mensch zu Mensch“, sagt der Leiter des Gesundheitsamtes des Rhein-Sieg-Kreises, Dr. Rainer Meilicke. Dabei sind Läuse nicht wählerisch – sie fühlen sich auf jedem Kopf wohl, auch auf frisch gewaschenem Haar.
Dem Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises wurden im vergangenen Jahr 566 Fälle von Kopfläusen an Schulen und 130 Fälle an Kindergärten gemeldet. Im Zeitraum Januar bis Juli 2017 waren es 367 Fälle an Schulen und 62 an Kindergärten.
Eine Kopflaus ernährt sich von Blut aus der Kopfhaut. Ohne diese Nahrung stirbt sie schnell ab. Die Bisse der Läuse machen sich dann häufig durch Juckreiz bemerkbar. Durch das Kämmen von nassem, am besten mit Haarspülung behandeltem Haar mit einem Spezialkamm kann man kontrollieren, ob ein Kopflausbefall vorliegt.
„Ist dies der Fall, sollte zügig und gründlich gegen die Läuse vorgegangen werden“, so Dr. Rainer Meilicke weiter. Kopfläuse müssen im Abstand von 8 bis 10 Tagen zwei Mal mit einem vom Robert-Koch-Institut anerkannten Mittel behandelt werden. Darüber informieren Ärzte oder Apotheken. Zudem übernehmen die Krankenkassen bei Kindern unter 12 Jahren die Kosten für die meisten zugelassenen Medikamente.
Den Behandlungserfolg sollte man durch regelmäßiges Kämmen mit dem Nissenkamm überprüfen. Nissen sind Läuseeier. Diese „klebt“ die Laus nahe der Kopfhaut an die Haare. Aus den Eiern schlüpfen nach 8 bis 10 Tagen Larven, die sich dann innerhalb von weiteren 9 bis 11 Tagen zu erwachsenen Läusen entwickeln.
„Wichtig ist, dass Eltern alle sofort informieren, die in engem Kontakt mit dem betroffenen Kind standen. Erziehungsberechtigte haben nach dem Infektionsschutzgesetz die Pflicht, die Kita, die Schule und Sportvereine sowie Heime oder ähnliche Einrichtungen unverzüglich über einen Läusebefall zu benachrichtigen“, so der Leiter des Kreisgesundheitsamtes weiter. Leiter und Leiterinnen von Gemeinschaftseinrichtungen müssen das zuständige Gesundheitsamt über Fälle von Kopfläusen informieren.
Um Läuseplagen zu vermeiden, sind vor allem eine sorgfältige, zweimalige medizinische Behandlung und ausgiebige Nachkontrollen äußerst wichtig. Nicht notwendig ist es hingegen, die Wohnung zu desinfizieren. Auch das Verpacken von Kuscheltieren und nicht waschbaren Textilien in Säcke muss nicht sein. Läuse benötigen zum Überleben einen Wirt; sind also auf Blut als Nahrung angewiesen. Daher „nisten“ Läuse nicht auf Sofas oder Teddybären.
Nähere Informationen gibt es beim Robert Koch Institut, bei der Deutschen Pediculosis Gesellschaft oder bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.