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Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt Meckenheim für die Haushaltsjahre 2019 / 2020
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes mit Anlagen einschließlich der 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Meckenheim für die Haushaltsjahre 2019/2020 liegen gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat (die Verabschiedung des Haushaltes 2019/2020 durch den Rat der Stadt Meckenheim ist für den 3. April 2019 vorgesehen) zur Einsichtnahme innerhalb der Öffnungszeiten montags von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr sowie dienstags bis freitags von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr im Rathaus, Siebengebirgsring 4, Zimmer 2.11, öffentlich aus.
Gegen den Entwurf können Einwohner und Abgabepflichtige innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen erheben. Diese sind bis zum 3. Januar 2019 beim Bürgermeister der Stadt Meckenheim, Fachbereich Finanzen, Zimmer 2.11, Siebengebirgsring 4, 53340 Meckenheim, schriftlich einzureichen oder zu Protokoll zu geben. Über die Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung.
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen kann auch hier eingesehen werden.
Meckenheim, den 12. Dezember 2018
Bert Spilles
Bürgermeister
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 19. Dezember 2018.