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Bekanntmachung und Einladung zum Termin über die Erörterung der Bauleitplanung mit den Bürgern / Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Nr. 31 „Unter dem Spinnweg“, 2. Änderung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Meckenheim hat in seiner Sitzung am 28. April 2016 folgenden Beschluss gefasst:

„Es wird beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Unter dem Spinnweg“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist, auf der Grundlage der vorliegenden Plankarte aufzustellen.“

„Die Verwaltung wird beauftragt, eine Bürgerinformation durchzuführen. Von einer Durchführung des weiteren Verfahrens gemäß § 3 Abs. 1 BauGB – frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit -, wie auch von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB – Einschaltung der Träger öffentlicher Belange – wird abgesehen (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB).“

In Ausführung dieses Beschlusses findet am Montag, 6. Juni 2016, 18 Uhr im Verwaltungsgebäude Im Ruhrfeld 16, Sitzungssaal S 1 ein Erörterungstermin mit allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern statt.

Alle Bürgerinnen und Bürger sind recht herzlich eingeladen, sich an dem Verfahren zur Aufstellung der o. g. Bauleitplanung gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuches (BauGB) zu beteiligen und die Planinhalte mit dem Planer und den Vertretern der Verwaltung zu erörtern.

Ziel und Zweck der Planung
Die Stadt Meckenheim beabsichtigt mit der 2. Änderung des Bebauungsplans 31 „Unter dem Spinnweg“ die gesetzliche Grundlage für die Umplanung eines Gewerbegeländes mit darauf leer stehenden Lagerhallen an der Theodor-Storm-Straße 1 für Wohnzwecke zu schaffen. Die ursprüngliche Nutzung des Geländes und der darauf befindlichen Lagerhallen wurde vor einiger Zeit aufgegeben. Eine Wiederaufnahme der Ursprungsnutzung ist nicht beabsichtigt, dem entsprechend sollen die derzeit vorhandenen Hallen abgerissen und das ganze Plangebiet mit Doppel- und Einzelhäusern bebaut werden.

Plangebiet
Das ca. 0,43 ha große Plangebiet der vorliegenden Änderung liegt zentral innerhalb des Ortsteils Altendorf südlich von Meckenheim. Nördlich in einer Entfernung von 0,6 km verläuft die Autobahn A 61, östlich in einer Entfernung von ca. 1,3 km verläuft die Autobahn A 565. Nord-östlich in einer Entfernung von ca. 1,3 km befindet sich das Kreuz Meckenheim – die Kreuzung A 61 mit der A 565. Im Norden und Nord-Westen schließen direkt an das Plangebiet landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Im Osten und Süden grenzt das Plangebiet an die bebaute Ortslage von Altendorf. Im Osten ist das Plangebiet von der Theodor-Storm-Straße, im Süden von der Ahrstraße eingefasst. Die Nord- und Westgrenzen bilden jeweils die Wirtschaftswege. Das Plangebiet ist zurzeit von der Theodor-Storm-Straße aus erschlossen und befahrbar. Der Änderungsbereich ist zurzeit mit zwei aneinander gebauten Lagerhallen mit einer Grundfläche von ca. 1.150 m2 bebaut. Die südlich gelegene eingeschossige Halle ist vollständig unterkellert und über eine Rampe begehbar. Der Keller ragt ungefähr 0,8 m über die Geländeoberfläche. Die von Norden angebaute Halle fällt zweigeschossig aus und ist ebenerdig erschlossen. Die beiden Hallen sind mit einem flachen Satteldach ausgestattet. Der Änderungsbereich wurde saisonal von Herbst bis längstens zum 14. April eines Jahres als Lager für Obsterzeugnisse der in der Gegend ansässigen Obstanbaubetriebe genutzt. Der östlich gelegene und für den Betriebsbedarf großflächig ausgebaute Parkplatz ist vollständig versiegelt. Die Vegetationsstrukturen finden sich in Form von kleinen Grünstreifen nördlich und südlich der Lagerhallen und – unterbrochen – an der östlichen Grenzen entlang. Der Änderungsbereich nimmt eine Fläche von insgesamt 4.362 m² ein.

Flurstücke im Geltungsbereich
Gemarkung: Altendorf
Flur: 21
Flurstücke: 247, 248, 405, 406, 151/20, 255 tw.

Der Geltungsbereich des Entwurfes zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Unter dem Spinnweg“ ist in dem zu dieser Bekanntmachung abgedruckten Übersichtsplan als Anlage dargestellt.

Umweltbezogene Unterlagen
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 und vom Umweltbericht nach § 2a Abs. 2 BauGB abgesehen. Eingriffe, welche aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, gelten im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Gleichwohl sind die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der Planung zu berücksichtigen und Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie der Gestaltung der Landschaft abzuwägen bzw. entsprechend vorzuschlagen. Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen zum Zeitpunkt der Aufstellung nicht vor.

Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung zum beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuches (BauGB) steht Ihnen gemäß § 27a VwVfG auf der Internetseite der Stadt Meckenheim hier zum Download zur Verfügung.

Meckenheim, 20. Mai 2016 
STADT MECKENHEIM

i.V. Holger Jung
Erster Beigeordneter

Bekanntmachungsanordnung
Hiermit wird durch den Bürgermeister bestätigt, dass der Wortlaut des (bekanntzumachenden) Beschlusses zur Durchführung einer Bürgerinformationsveranstaltung mit dem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Meckenheim vom 28. April 2016 übereinstimmt.

Hiermit wird durch den Bürgermeister bestätigt, dass gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 Bekanntmachungsverordnung – BekanntmVO - verfahren worden ist.

Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Meckenheim vom 28. April 2016 über die Durchführung einer Bürgerinformationsveranstaltung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Meckenheim, 20. Mai 2016
STADT MECKENHEIM

i.V. Holger Jung
Erster Beigeordneter

Anlagen: Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 25. Mai 2016.