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Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Stadtwerke der Stadt Meckenheim für das Geschäftsjahr 2009
Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Lagebericht können in der Zeit vom 30. Mai bis 14. Juni eingesehen werden
Der Rat der Stadt Meckenheim hat in seiner Sitzung am 13. April 2011 den Jahresabschluss der Stadtwerke Meckenheim für das Geschäftsjahr 2009 festgestellt. Der Beschluss lautet:
Der Jahresabschluss mit Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AKKURATA Treuhand GmbH in Köln, vom 16. Dezember 2010 über die Prüfung des Jahresabschlusses und der Lagebericht der Stadtwerke vom 25. November 2010 für das Geschäftsjahr 2009 der Stadtwerke der Stadt Meckenheim werden in der vorliegenden Form anerkannt.
Der Jahresgewinn in Höhe von 27.000,00 Euro wird in voller Höhe auf den Gewinnvortrag vom 1. Januar 2009 vorgetragen.
Abschließender Vermerk der GPA NRW
Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Stadtwerke Meckenheim. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2009 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AKKURATA Treuhand GmbH, Köln, bedient.
Diese hat mit Datum vom 16. Dezember 2010 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der STADTWERKE DER STADT MECKENHEIM für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung des Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AKKURATA Treuhand GmbH ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:
Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfungen bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.
Herne, 9. Mai 2011
GPA NRW
Abschlussprüfung – Beratung – Revision
Im Auftrag ( Siegel )
Wilma Wiegand
Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Lagebericht können im Verwaltungsgebäude Reginahof, Bahnhofstraße 25, Zimmer 1.06, in der Zeit vom 30. Mai 2011 bis 14. Juni 2011 während der Öffnungszeiten montags von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und dienstags bis freitags von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr eingesehen werden.
Meckenheim, 19. Mai 2011
gez.
Pia–Maria Gietz
Betriebsleiterin