Stadt Meckenheim sucht ehrenamtliche Wahlhelfende für die Kommunalwahl

Bürgerinnen und Bürger können wichtigen Beitrag zur Demokratie leisten

Am 14. September findet die Kommunalwahl statt. Sollte es zu einer Stichwahl bei der Wahl des Landrates/der Landrätin und/oder des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin kommen, so wird die Stichwahl am 28. September durchgeführt.

Für diese Termine sucht die Stadt Meckenheim Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die bereit sind, sich bei der Durchführung der Wahl und der Auszählung der Stimmen einzubringen. Die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger am Wahltag in den einzelnen Wahllokalen ist Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf der Wahl. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Wer mitmacht, erhält am Wahltermin ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40 Euro als Dankeschön. Die Wahllokale sind von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet, anschließend werden die Stimmen ausgezählt. Es ist üblich, dass sich die Mitglieder des Wahlvorstandes eine halbe Stunde vor Beginn der Wahl im Wahllokal treffen und dann eine Art „Schichtbetrieb“ vereinbaren.

Wahlhelfer oder Wahlhelferin kann werden, wer am Tag der Wahl selbst wahlberechtigt, also am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist und die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt.

Bild vergrößern: Stift setzt Kreuz auf einem Wahlzettel.
Die Bürgerinnen und Bürger können wieder ihr Kreuzchen setzen.

Wer hat Zeit und Interesse mitzuwirken?
Die Anmeldung ist online über das Beteiligungsportal der Stadt Meckenheim https://beteiligung.nrw.de/k/1014632 möglich.

Die verbindliche Einberufung der Wahlhelfenden erfolgt bis zwei Wochen vor der Wahl am 14. September.

Für weitergehende Fragen steht das Wahlamt der Stadt Meckenheim, Ursula Schmitz, per Mail unter wahlen@meckenheim.de oder telefonisch unter der Nummer (02225) 917-194 zur Verfügung.