Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

Wenn Sie aus Ihrer alleinigen Wohnung oder Ihrer Hauptwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Sie ins Ausland ziehen.

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

Wohnungsgeberbestätigung online

Ein ausfüllbares Formular als PDF können Sie hier öffnen/herunterladen:

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Es müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Auszug aus der alleinigen oder Hauptwohnung und
  • kein Einzug in einer anderen Wohnung im Inland.

Weiterführende Informationen

Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

Verfahrensablauf

Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:

Persönlich:

  • Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
  • Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
  • Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

Schriftlich:

  • Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
  • Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
  • Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

Elektronisch:

  • Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.

 

Frist

Abmeldefrist (ab Auszug): innerhalb von 2 Wochen. Vornahme der Abmeldung (frühestens möglich): innerhalb einer Woche vor Auszug.

Kosten

keine

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 11.11.2021
Fachlich freigegeben durch: Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen