Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

Für die Dauer Ihres Umzugs können Sie eine Halteverbotszone beantragen. Diese ermöglicht Ihnen das bequeme Beladen und Entladen vor Ihrer alten und neuen Wohnung.

Ohne eine vorherige Genehmigung dürfen Sie an öffentlichen Straßen keine Parkplätze eigenmächtig reservieren, beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen.

Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.

Wenn für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Halteverbot gilt, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um dort parken zu dürfen.

In Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot dürfen Sie dagegen beladen und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.

Hinweise (Besonderheiten)

Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern Ihren Umzug, können Sie die Fahrzeuge abschleppen lassen.

Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen. In der Regel müssen Sie jedoch in Vorleistung treten.

Verfahrensablauf

Die Einrichtung einer Halteverbotszone können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Die zuständige Stelle erteilt Ihnen nach Antragstellung eine Anordnung. Sie enthält Angaben darüber, wie Sie den betreffenden Bereich kennzeichnen müssen. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen Sie die betreffenden Verkehrszeichen aufstellen.

Beantragung

Zur Beantragung können Sie das rechts beigefügte Antragsformular nutzen.

Frist

Sie müssen die Halteverbotsschilder mindestens 4 Tage vor dem Umzugstermin aufstellen.

Kosten

mindestens EUR 10,20 Die Gebühren ergeben sich aus den kommunalen Satzungen.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 26.01.2021
Fachlich freigegeben durch: Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen