Eheurkunde Ausstellung

Eheurkunden können auch auf einem mehrsprachigen Vordruck ausgestellt werden (Internationale Urkunde).
Personenstandsurkunden erhalten Sie aber nur bei dem Standesamt, welches die ursprüngliche Beurkundung vorgenommen hat.
Vom Standesamt Meckenheim erhalten Sie also eine Eheurkunde, wenn Sie dort geheiratet haben.
Eine Urkunde können Sie auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail beantragen. Sie erhalten dann die Urkunde mit einem Gebührenbescheid zugesandt. Selbstverständlich können Sie die Urkunde auch persönlich abholen.

Die Beantragung kann auch digital im Kommunalportal der Stadt Meckenheim erfolgen und dort per Kreditkarte oder PayPal direkt bezahlt werden:

Urkunden und Bescheinigungen im Kommunalportal.NRW der Stadt Meckenheim

Entstehen mir Kosten?

Die Gebühr für eine Personenstandsurkunde beträgt 10,00 €
für jede weitere Ausfertigung, welche gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang erstellt wird, beträgt die Gebühr 5,00 €

Volltext

Die Eheurkunde beweist die Eheschließung zweier Menschen und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und zuvor, Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, Ort und Tag der Eheschließung sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Ehegatten.

Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:

  • Eheurkunde
  • Internationale Eheurkunde
  • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregiste

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister (bisher Familienbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Eheschließung eingetragen hat.

Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

  • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
  • Kopie oder wortgenaue Abschrift des Eheeintrags aus dem Eheregister.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
  • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin,
  • für andere Personen oder Institutionen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

Voraussetzungen

Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre):

  • die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht
  • die Eltern
  • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

Weiterführende Informationen

Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Personenstandsrecht https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

Hinweise (Besonderheiten)

Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.

Frist

keine

Kosten

Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: EUR 5

Bearbeitungsdauer

ca. 2 - 5 Tage

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 15.04.2021
Fachlich freigegeben durch: Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen