Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße
Sie möchten auf öffentlichen Straßen, zum Beispiel mit einem mobilen Fahrzeug Waren oder sonstige Leistungen anbieten oder verkaufen? Näheres dazu erfahren Sie hier.
Wenn Sie auf öffentlichen Straßen Waren verkaufen, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
Sie besitzen eine Reisegewerbekarte.
Erforderliche Unterlagen
Die zuständige Stelle kann Unterlagen und Nachweise verlangen, z.B.
- Reisegewerbekarte
- Fahrzeugschein bei Verkauf aus einem Fahrzeug
Rechtsgrundlage(n)
Beantragung
Zur Beantragung können Sie das rechts beigefügte Antragsformular nutzen.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 23.04.2021
Fachlich freigegeben durch: Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Fachlich freigegeben durch: Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen