Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße

Sie möchten auf öffentlichen Straßen, zum Beispiel mit einem mobilen Fahrzeug Waren oder sonstige Leistungen anbieten oder verkaufen? Näheres dazu erfahren Sie hier.

Wenn Sie auf öffentlichen Straßen Waren verkaufen, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Stelle.

Voraussetzungen

Sie besitzen eine Reisegewerbekarte.

Erforderliche Unterlagen

Die zuständige Stelle kann Unterlagen und Nachweise verlangen, z.B.

  • Reisegewerbekarte
  • Fahrzeugschein bei Verkauf aus einem Fahrzeug

Rechtsgrundlage(n)

Beantragung

Zur Beantragung können Sie das rechts beigefügte Antragsformular nutzen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 23.04.2021
Fachlich freigegeben durch: Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen