Reisegewerbekarten
Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).
Zur Beantragung können Sie den rechts beigefügten Antrag nutzen. Der Antrag kann digital ausgefüllt werden, muss aber manuell unterschrieben werden. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich und nötig zur Klärung aller Einzelheiten.
Weitere Informationen
Zuständige Stelle
Fachbereich 32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Feuerwehr und Bevölkerungsschutz: Detailseite
Leitung: Bettina Wilms
Stadtverwaltung Meckenheim
Siebengebirgsring 4