Archivgut Einsicht gewähren

Archiv (historisches)

Das Stadtarchiv ist ein Dokumentations- und Informationszentrum der Stadt Meckenheim. Es pflegt die Bestände des historischen Archivs und übernimmt das zur dauernden Aufbewahrung bestimmte Schrift-, Karten-, Bild-, Ton- und ADV-Gut der Dienststellen der Stadt Meckenheim, das für den laufenden Geschäftsverkehr nicht mehr benötigt wird.

Es verwahrt, ordnet, erschließt das Archivgut und ergänzt es durch Sammeln von historisch und zeitgeschichtlich wertvollen Dokumentationsunterlagen einschließlich Schrift-, Karten-, Bild- und Tongut aus Privatbesitz. Das Stadtarchiv fördert und betreibt die Erforschung und Darstellung der Meckenheimer Geschichte und ermöglicht im Rahmen der Benutzungsordnung die private Nutzung seiner Bestände. Einsicht in Archivgut nach Absprache.

Volltext

Bund, Länder, Landschaftsverbände, Kreise, Städte und Gemeinden sind in Deutschland verpflichtet, ein öffentlich zugängliches Archiv zu unterhalten. Nordrhein-Westfalen verfügt über eine reiche Archivlandschaft. Mehr als 1.000 Archive in unterschiedlicher Trägerschaft bewahren einen wichtigen Teil des historischen Erbes des Landes.

Zu wissenschaftlichen Zwecken, für heimatkundliche Fragestellungen, zur Erforschung der eigenen Familie oder zur Klärung von Rechtsfragen können Sie im jeweils zuständigen Archiv Archivgut auswerten. Archivgut können Akten sein, aber auch Karten, Urkunden, Fotos, Filme oder digitale Daten. Viele Archive unterhalten Bibliotheken mit lokal- und regionalhistorischen Veröffentlichungen.

Archive erschließen historische Dokumente in Datenbanken und Verzeichnissen, die in den Lesesälen der Archive und teilweise im Internet zur Verfügung stehen. Das Archivpersonal unterstützt Sie bei Ihrer Recherche. Eine Einsichtnahme ist in der Regel nur vor Ort in den Lesesälen zu den Öffnungszeiten möglich. Die wertvollen Unterlagen können nicht entliehen werden. In der Regel können aber Reproduktionen in Auftrag gegeben werden. Eine vorherige Anmeldung kann erforderlich sein.

Üblicherweise ist Archivgut nach seinem Entstehen 30 Jahre lang gesperrt. Vorher können Sie es nicht nutzen. Archivgut, das sich auf natürliche Personen bezieht, dürfen Sie frühestens zehn Jahre nach deren Tod nutzen. Können Sie den Todestag nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand feststellen, endet die Sperrfrist 100 Jahre nach der Geburt. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Sperrfristen auf Antrag auch verkürzt werden.

Rechtsgrundlage(n)

Weiterführende Informationen

Archivportal NRW: https://www.archive.nrw.de/ Landesarchiv NRW: https://www.archive.nrw.de/landesarchiv-nrw LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrum: https://afz.lvr.de/ LWL-Archivamt für Westfalen: https://www.lwl-archivamt.de/de/bestaende/archiv-lwl/

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 16.12.2022
Fachlich freigegeben durch: Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen