Namensänderungen (öffentlich-rechtlich)

Welche Unterlagen benötige ich?

Benötigt werden:

  • Aktuelle Geburtsurkunde (nicht älter als drei Monate)
  • Nachweis des aktuellen mtl. Bruttoeinkommens
  • ggf. Eheurkunde
  • Führungszeugnis (Belegart 0) für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben), zu beantragen beim Bürgerbüro der Stadt Meckenheim
  • Auskunft des Polizeipräsidenten (besorgt das Standesamt Meckenheim)
  • Ggf. Urkunden zum Nachweis der gesetzlichen Vertretung bei minderjährigen Kindern (bei Tod eines Elternteils dessen Sterbeurkunde; bei geschiedener Ehe die Sorgerechtsregelung des zuständigen Gerichts – Kopie und Original)

Bei Spätaussiedlern: (Kopie und Original)

  • Bescheinigung über die Namensänderung nach § 94 BVFG
  • Registrierschein
  • Vertriebenenausweis bzw. Spätaussiedlerbescheinigung

Bei Pflegekindern

  • Bestallungsurkunde (Kopie und Original)
  • Vormundschaftsgerichtliche Zustimmung (Kopie und Original)
  • Anschrift der leiblichen Eltern oder deren Zustimmung