Namensänderungen (öffentlich-rechtlich)
Welche Unterlagen benötige ich?
Benötigt werden:
- Aktuelle Geburtsurkunde (nicht älter als drei Monate)
- Nachweis des aktuellen mtl. Bruttoeinkommens
- ggf. Eheurkunde
- Führungszeugnis (Belegart 0) für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben), zu beantragen beim Bürgerbüro der Stadt Meckenheim
- Auskunft des Polizeipräsidenten (besorgt das Standesamt Meckenheim)
- Ggf. Urkunden zum Nachweis der gesetzlichen Vertretung bei minderjährigen Kindern (bei Tod eines Elternteils dessen Sterbeurkunde; bei geschiedener Ehe die Sorgerechtsregelung des zuständigen Gerichts – Kopie und Original)
Bei Spätaussiedlern: (Kopie und Original)
- Bescheinigung über die Namensänderung nach § 94 BVFG
- Registrierschein
- Vertriebenenausweis bzw. Spätaussiedlerbescheinigung
Bei Pflegekindern
- Bestallungsurkunde (Kopie und Original)
- Vormundschaftsgerichtliche Zustimmung (Kopie und Original)
- Anschrift der leiblichen Eltern oder deren Zustimmung