Freiwillige Feuerwehr, Feuerwehrangelegenheiten, vorbeugender Brandschutz
Freiwillige Feuerwehr Meckenheim
Die Aufgaben zur Sicherstellung des Brandschutzes und der Hilfeleistung werden in der Stadt Meckenheim durch die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr übernommen. Den Dienst absolvieren die Mitglieder ehrenamtlich. Eine hauptamtliche Wache oder eine Berufsfeuerwehr existieren nicht.
Die Freiwillige Feuerwehr Meckenheim gliedert sich in vier Einheiten, verteilt auf die Standorte Meckenheim, Merl, Altendorf-Ersdorf und Lüftelberg.
Zahlen, Daten, Fakten
Standorte: 4 Standorte im Stadtgebiet
Personal: ca. 120 aktive Einsatzkräfte
Jugendfeuerwehr: ca. 50 Jugendfeuerwehrmitglieder
Einsätze: ca. 360 Einsätze pro Jahr
Fahrzeuge: 18 Fahrzeuge und 2 Anhänger
Zur Sicherstellung der Tagesverfügbarkeit gibt es einen Tagesalarm. Der Tagesalarm besteht aus Beschäftigten der Stadt Meckenheim, die hauptberuflich eine Tätigkeit in der Stadtverwaltung, dem Baubetriebshof oder den Stadtwerken wahrnehmen.
Wehrleitung
Der Rat bestellt auf Vorschlag der Kreisbrandmeisterin oder des Kreisbrandmeisters und nach Anhörung der Feuerwehr durch die Gemeinde eine Leiterin oder einen Leiter der Feuerwehr und bis zu zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter (stellvertretende Leiterin der Feuerwehr, stellvertretender Leiter der Feuerwehr). Sie werden durch die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister ernannt. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre.
Die Leitung über die Freiwillige Feuerwehr Meckenheim haben derzeit, in der Funktion des Wehrleiters Stadtbrandinspektor Günter Wiegershaus und in der Funktion des Stellvertreters Stadtbrandinspektor Hans Peter Heinrichs sowie Brandoberinspektor Fabian Althoff inne.
Weiterführende Links:
- Freiwillige Feuerwehr Meckenheim
- Informationen über die Bedeutung der Warntöne - Ministerium des Innern NRW
Zur internen Seite Notdienste:
Brandschutz - vorbeugender Brandschutz
Der vorbeugende Brandschutz (VB) ist eine Aufgabe der Gemeinde. Der VB setzt sich aus den Bereichen des baulichen, organisatorischen und anlagentechnischen Brandschutzes zusammen. Kreisangehörige Gemeinden können die Wahrnehmung der Aufgabe der Brandverhütungsschau durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit auf den Kreis übertragen.
Durch den VB werden bauliche Anlagen, abhängig von Gebäudeart und Größe, in einem Zeitabstand von längstens 6 Jahren einer Brandverhütungsschau unterzogen. Dabei werden die Belange und Vorgaben des vorbeugenden Brandschutzes (baulich, organisatorisch und anlagentechnisch) berücksichtigt. Etwaige Mängel werden in einer Niederschrift dokumentiert. Die Mängelbeseitigung erfolgt im Rahmen eines ordnungsbehördlichen Verfahrens.
Die Stadt Meckenheim hat die Aufgabe grundsätzlich an den Rhein-Sieg-Kreis übertragen. Um der Aufgabenerfüllung nachkommen zu können ist ergänzend ein weiterer Brandschutztechniker bei der Stadt Meckenheim beschäftigt.
Aufgaben der Brandschutzdienststelle
Die Aufgaben der Brandschutzdienststelle werden weiterhin durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Brandschutzdienststelle des Rhein-Sieg-Kreises durchgeführt. Diese nehmen unter anderem folgende Aufgaben wahr:
- Gutachterliche Stellungnahmen im bauaufsichtlichen Verfahren (bei Neu-/Umbauten sowie Nutzungsänderungen oder BImSch-Verfahren)
- Gutachterliche Stellungnahmen und Prüfung zu Sachverständigengutachten und im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren
- Beratung von Bauherrn, Architekten, Hausverwaltungen, Fachplanern und anderen anhand der Planunterlagen oder im Einzelfall auch direkt vor Ort
- Brandverhütungsschau
- Prüfen von Feuerwehrplänen und Feuerwehrlaufkarten
- Beratung in der Planungsphase zu Brandmeldeanlagen und Objektfunkversorgungsanlagen, Flächen für die Feuerwehr
- Abnahmen von Brandmeldeanlagen
- Abnahmen Objektfunkversorgungsanlagen
Ansprechpartner Rhein-Sieg-Kreis
https://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/produkte/Amt_38/katastrophen--und-brandschutz/Vorbeugender_Brandschutz.php
Flächen für die Feuerwehr
Auf den Baugrundstücken müssen entsprechend erforderliche Flächen für die Bewegungsfreiheit und Sicherheit für den Einsatz der Einsatzkräfte und feuerwehrtechnische Ausrüstung gewährleistet sein, um bei einem Brand eine wirksame Menschenrettung und Brandbekämpfung durchführen zu können.
Zu den Flächen für die Feuerwehr zählen Zu- und Durchgänge, die Zu- und Durchfahrten sowie die Aufstell- und Bewegungsflächen. Die Flächen sind auf dem Grundstück selbst oder ggf. auf den öffentlichen Flächen z.B. Straßen sicherzustellen.
Brandmeldeanlagen
Brandmeldeanlagen (BMA) dienen dazu, Brände frühzeitig zu erkennen und entsprechend die Einsatzkräfte zu alarmieren. Umso früher ein Brand erkannt wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Personen- und Sachschäden verhindert oder zumindest zu begrenzt werden können. Automatische Brandfrüherkennungssystem können entscheidend dazu beitragen, notwendige Rettungs- und Bekämpfungsmaßnahmen zielgerichtet einzuleiten.
Die Pflicht zum Einbau einer Brandmeldeanlage wird durch die Bauaufsicht in der Baugenehmigung niedergeschrieben oder bei Bedarf durch die Versicherer nach den VdS-Richtlinien gefordert.
Feuerwehrpläne
Feuerwehrpläne nach DIN 14095 dienen den Einsatzkräften zur schnellen Orientierung im Gebäude. Der Plan enthält wichtige Informationen über Angriffswege, Löscheinrichtungen und Gefahrenschwerpunkte und sonstige einsatztaktisch relevante Hinweise.
Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung
Die Gemeinden sollen ihre Einwohner über die Verhütung von Bränden, den sachgerechten Umgang mit Feuer, das Verhalten bei Bränden (Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung) und über Möglichkeiten der Selbsthilfe aufklären. Die Stadt Meckenheim bietet interessierten Kindergärten (Vorschulkinder) und Schulen entsprechende Termine für die Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung an. Diese Aufgabe wird von den hauptamtlichen Gerätewarten übernommen. Es werden jährlich bis zu 15 Termine in der Zeit von Ostern bis Oktober angeboten.
Brandsicherheitswachen
Bei Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes, eine große Anzahl von Personen gefährdet ist, wird nach vorheriger Prüfung eine Brandsicherheitswache angeordnet. Die Gemeinde entscheidet darüber, ob eine Brandsicherheitswache erforderlich ist oder nicht. Bei Bedarf können Auflagen erteilt werden. Bauordnungsrechtliche Vorschriften bleiben davon unberührt.
Als Grundlage dienen der Veranstaltungsantrag sowie die Mietverträge für den Veranstaltungsort und Kenntnisse aus vorangegangenen Veranstaltungen.
Sofern eine Brandsicherheitswache durch die Ordnungsbehörde angeordnet wurde, steht es dem Veranstalter frei, ob sich dieser eigenständig um eine Brandsicherheitswache kümmert oder ob diese durch Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Meckenheim durchgeführt werden soll. Wenn die Veranstalter sich eigenständig um eine Brandsicherheitswache kümmern, sind vorab die entsprechenden Qualifikationen des eingesetzten Personals nachzuweisen.
Wenn die Brandsicherheitswache durch Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Meckenheim durchgeführt werden soll, muss eine frühzeitige Bekanntgabe erfolgen. Die Höhe der Gebühren ist der Feuerwehrgebührensatzung zu entnehmen.
Eine Anzeige ist nur dann rechtzeitig, wenn der zuständigen Stelle - in der Regel einen Monat vor der Veranstaltung - ausreichend Zeit verbleibt, die Entscheidung zu treffen und den erforderlichen Personaleinsatz zu planen.
Folgende Kriterien werden in die Bewertung einbezogen:
- Veranstaltungsart
- Veranstaltungsort / räumliche Gegebenheiten
- Wahrscheinlichkeit der Brandentstehung
- Erwartete Besucherzahl
- Art der Besucher (Alter, Mobilität, Besonderheiten)
- Auslastungsgrad der Örtlichkeit bezogen auf die erwartete Besucherzahl zur Maximalbelegung
- Tageszeit der Veranstaltung
- Schwierigkeit der Branderkennung
- Hilfsbedürftigkeit des Publikums
- Vorhandene Brandlast
- Beleuchtung des Veranstaltungsbereichs
- Vertikale Lage der Versammlungsstätte
- Bewertung des baulichen und anlagentechnischen Brandschutzes
- Abweichungen vom Brandschutz
- Verkehrsumfeld