Jugendpflege

Jugendpflege

Jugendpflege

Die Jugendpflege bemüht sich um die körperliche, geistige und sittliche Erziehung Jugendlicher außerhalb von Schule und Elternhaus. Sie wird weitgehend von Erwachsenen geleistet und ist, im Unterschied zur Erziehungshilfe und zur Jugendsozialarbeit, nicht auf besondere, individuelle oder gruppenbedingte Notstände, sondern auf die allgemeine Situation der Jugend gerichtet. Jugendpflege wird durch Berufsorganisationen, Kirchen, Jugendverbände u. a. freie Institutionen und durch die behördlichen Jugendämter betrieben.

Aufgabenbereiche der Jugendpflege
Nach § 11 Abs. 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sind „jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote zur Verfügung zu stellen. Sie sollten an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialen Engagement anregen und hinführen“.

(Kinderrechtsbroschüre und Kontakt)