Gewerbean-, ab- und -ummeldungen
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.
WICHTIG: eine Anmeldung kann nur persönlich unter Vorlage des Personalausweises erfolgen.
Benötigte Unterlagen:
- Anmeldeformular
- Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung
- bei ausländischen Gewerbetreibenden: Aufenthaltsgenehmigung ohne Gewerbesperrvermerk
- bei juristischen Personen: Eintragung im Handelsregister, unbeglaubigten Handelsregisterauszug oder ein vom Notar beglaubigter Gesellschaftsvertrag
- bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben: Handwerkskarte oder Nebenrolleneintragung
- bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: entsprechende Erlaubnis bzw. Konzession
Entstehen mir Kosten?
Gewerbeanmeldung: 20 €
Gewerbeummeldung: 20 €
Gewerbeabmeldung: gebührenfrei
Die Meldungen können auch online im Wirtschafts-Service-Portal durchgeführt werden. Hierzu müssen Sie sich dort registrieren oder mit Ihrer Bund-ID oder Ihrem Unternehmenskonto anmelden.