Müll, wilder (Abfall auf öffentlichen Flächen - wilder Müll)

Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Zu der Geldbuße kommen noch die Kosten für das Einsammeln und die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle. Bei der illegalen Entsorgung von gefährlichen Abfällen (z. B. Farben, Lacke, Altöl oder andere gefährliche Flüssigkeiten, asbesthaltige Materialien, Elektroaltgeräte) droht sogar ein strafrechtliches Verfahren.

Wenn Sie wilden Müll entdeckt haben, melden Sie diesen Missstand bitte der Stadt oder Gemeinde, in der sich die illegale Ablagerung befindet. Diese ist in der Regel für die Entsorgung zuständig.

Weitere Informationen und ein Online-Formular zum Melden wilden Mülls haben wir im Kommunalportal bereitgestellt:

Wilden Müll melden - Online im Kommunalportal