Vaterschaft (Anerkennung, Beurkundung)
Die Anerkennung der Vaterschaft kann beim Standesamt und bei der Jugendhilfe beurkundet werden. Dies kann auch vor der Geburt eines Kindes erfolgen.
Beim Jugendamt können Unterhalt beurkundet und eine Sorgeerklärung abgegeben werden.
Welche Unterlagen benötige ich?
Mitzubringen sind ein gültiger Personalausweis und die Geburtsurkunde (falls vorhanden). Eine formelle Zustimmung der Mutter des Kindes ist erforderlich.
Entstehen mir Kosten?
gebührenfrei
Weitere Informationen
Zuständige Stelle
Fachbereich 51 Jugendhilfe: Detailseite
Leitung: Anna Sitner
Stadtverwaltung Meckenheim
Siebengebirgsring 4
EG
- Telefon: 02225 917-280
- Fax: 02225 917-66124
- E-Mail (Funktionspostfach Jugendamt)