Betriebskosten Kindertageseinrichtungen

Kindertageseinrichtungen werden nach dem Kinderbildungsgesetz -KiBiz NRW- mit öffentlichen Mitteln gefördert.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art des Trägers. Das Gesetz unterscheidet Kitas in

  • Kirchliche Trägerschaft
  • Andere freie Trägerschaft
  • Elterninitiativen und
  • Kommunale Trägerschaft

Die Fördermittel setzen sich zusammen aus einem Landesanteil, einem Anteil des örtlichen Jugendamtes sowie eines Trägeranteils.
Die Kommune ist hierbei befugt, den Anteil des Jugendamtes zusätzlich durch die Erhebung von Elternbeiträgen zu decken. Näheres hierzu können Sie unter Elternbeiträge erfahren.