Namenserteilungen (Beurkundungen)
Durch die Namenserteilung kann einem Kind ein anderer Familienname gegeben werden als der, den es durch Geburt erhalten hat. Die familienrechtlichen Beziehungen ändern sich dadurch nicht. Einzelheiten können beim Standesamt erfragt werden.
Entstehen mir Kosten?
21,- € (in bar zu entrichten)
Weitere Informationen
Zuständige Stelle
Fachbereich 10 - Hauptverwaltung, IT und Bürgerservice: Detailseite
Leitung: Frank Ronstadt
Stadtverwaltung Meckenheim
Siebengebirgsring 4
3. OG und EG