Namenserteilungen (Beurkundungen)

Durch die Namenserteilung kann einem Kind ein anderer Familienname gegeben werden als der, den es durch Geburt erhalten hat. Die familienrechtlichen Beziehungen ändern sich dadurch nicht. Einzelheiten können beim Standesamt erfragt werden.

Entstehen mir Kosten?
21,- € (in bar zu entrichten)