Bildungs- und Teilhabepaket

Durch die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets werden Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem eigenem Einkommen gefördert und unterstützt.

Grundvoraussetzungen:

Grundvoraussetzung ist, dass für das jeweilige Kind eine der folgenden Grundleistungen bezogen wird:
• Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Sozialgesetzbuch Buch II/SGB II)
• Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch Buch XII/SGB XII)
• Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
• Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKKG)
• Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)

Es können folgende Leistungen beantragt werden:

Bei erstmaliger Beantragung von Bildung- und Teilhabeleistungen ist das Grunddatenblatt einmalig für jedes Kind einzeln auszufüllen.

Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten

Die Kosten von mehrtägigen Fahrten oder eintägigen Ausflügen mit der Schule oder der Kindertageseinrichtung werden übernommen.

Schulbedarfspaket

Schülerinnen und Schüler erhalten zum 1. Schulhalbjahr und zum 2. Schulhalbjahr für die Schulausstattung (z.B. für Schulrucksack, Sportzeug, Rechen- und Zeichenmaterial, Taschenrechner, Hefte) eine Pauschale. Die Leistungen für das Schulbedarfspaket werden jährlich angepasst (wie auch der Regelbedarf). Sie beziehen sich allerdings auf das Kalenderjahr und nicht auf das Schuljahr.

Schülerbeförderungskosten

Schülerinnen und Schüler, die ihre nächstgelegene Schule bzw. eine Schule mit einem besonderen Profil nicht ohne Beförderungsmittel erreichen können, werden die notwendigen Schülerbeförderungskosten erstattet, wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.

Lernförderung

Keine Schülerin und kein Schüler soll von einer notwendigen Lernförderung ausgeschlossen bleiben. Daher werden die Kosten einer ergänzenden angemessenen Lernförderung übernommen, wenn diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die Schulziele zu erreichen.

Gemeinsames Mittagessen

Die Ausgaben für eine Teilnahme Ihres Kindes an einem gemeinschaftlichen Mittagessen in der Schule, in einer Tageseinrichtung oder bei einer Kindertagespflege werden übernommen.

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten eine Pauschale von 15 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Freizeit-/Ferienangebote, sofern im Zusammenhang mit der Teilnahme hieran tatsächliche Aufwendungen entstehen.


Alle entsprechenden Formulare zur Beantragung der Unterstützung finden Sie auch in der Randleiste zum Download.

An wen kann ich mich wenden:

Bezieher von Arbeitslosengeld II: Bildung und Teilhabe beim Jobcenter Rhein-Sieg
Sozialhilfeempfänger und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz: An das für Sie zuständige Sozialamt
Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfänger: An das für Sie zuständige Sozialamt

Weitere allgemeine Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales:
Bildungs- und Teilhabepaket - Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW - MAGS